Für stillende Mütter und schwangere Frauen gilt im Zoo und Tierpark Berlin eine Ausnahme von der 2G-Regel.

Schwangere und stillende Frauen dürfen den Berliner Zoo und Tierpark ohne Geimpft- oder Genesenennachweis besuchen. Ein Schnelltest sowie ein ärztliches Attest reichen.

Seit dem 15. November 2021 gilt die 2G-Regel auch im Berliner Zoo und im Tierpark Berlin, der sich damit an die Vorgaben des Berliner Senats hält. Das heißt: Zutritt ist nur noch denjenigen gestattet, die gegen das Coronavirus geimpft oder vollständig genesen sind.

Ausnahmen von der 2G-Regel

Ausnahmen vom erforderlichen Geimpft- und Genesenenstatus gibt es für Schüler unter 18 während dert Schulfereien sowie für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit ärztlichem Attest). Besonders: Auch schwangere und stillende Frauen dürfen Zoo und Tierpark besuchen, ohne die 2G-Regel zu erfüllen. Wer des Öfteren in Zoo und Tierpark ist, wird feststellen, dass unter vielen Besucherfamilien kleine Babys, die gestillt werden müssen, oder schwangere Frauen sind. Die Anzahl der Familien, die aufgrund eines ungeimpften schwangeren oder stillenden Familienmitglieds nicht gemeinsam in den Tierpark oder Zoo gehen könnten, ist also scheinbar groß.

Attest oder Mutterpass erforderlich

Schwangere und stillende Frauen brauchen, um auch ohne Geimpft- oder Genesenenstatus Zutritt zum Zoo und Tierpark zu erhalten, zum einen einen aktuellen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Selbsttests werden nicht akzepiert. Corona-Testzentren befinden sich direkt an den Eingängen von Zoo und Tierpark. Zum anderen müssen schwangere Frauen ihren gültigen Mutterpass vorlegen und stillende Mütter ein ärztliches Attest vorlegen können.
Text: red, Bild: IMAGO / Rolf Kremming