Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne).
Berlins Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne).

Bei Großveranstaltungen in Berlin sind ab kommenden Samstag mehr Zuschauer erlaubt. Die 2G-Regel im Einzelhandel wird beibehalten. Die Impfpflicht im Gesundheitswesen kommt wie geplant.

Der Senat beschloss am Dienstag, die wegen Corona eingeführte Obergrenze für Großveranstaltungen im Freien von 3000 auf 10.000 zu erhöhen. Die Auslastung des Veranstaltungsortes darf ab einer Zuschauerzahl von 2001 bei maximal 50 Prozent liegen, wie Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) mitteilte. Bei Großveranstaltungen drinnen gilt künftig eine Obergrenze von 4000 statt bisher 2000.

In allen diesen Fällen greift eine Maskenpflicht sowie die 2G-plus-Test-Regel: Zutritt haben also nur Geimpfte und Genesene mit Test. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die geboostert oder frisch geimpft oder frisch genesen sind – sie brauchen keinen Test.

10.000 Fans bei Union

Mit dem Beschluss, der nicht zuletzt für die Fußball-Bundesliga- Vereine Hertha BSC und Union wichtig ist, setzt der Senat eine in der Vorwoche getroffene bundesweite Vereinbarung der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien um. Der 1. FC Union darf bei seinem Heimspiel am Sonntag gegen Dortmund demnach 10.000 Fans reinlassen. Die Hertha spielt am Samstag auswärts bei Greuther Fürth.

Die umstrittene 2G-Regel in Teilen des Berliner Einzelhandels mit Zutritt nur für Geimpfte und Genesene gilt hingegen vorerst weiter. Vorerst wurde nur eine Erleichterung bei Einlasskontrollen in Geschäfte beschlossen. „Bislang mussten Geschäfte, die kleiner als 100 Quadratmeter sind, nicht unverzüglich am Eingang Kunden kontrollieren. Dies wurde nun auf Läden bis zu 200 Quadratmeter Größe ausgedehnt“, erklärte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD).

Der Senat habe sich zwar grundsätzlich verständigt, die vom Handel stark kritisierte Regelung abzuschaffen, sagte Giffey. Das werde aber erst in der nächsten Senatssitzung in einer Woche passieren. Bis dahin solle eine Lösung auch für andere Bereiche wie Museen oder Bibliotheken gefunden werden, wo ebenfalls die 2G-Regel gelte.

2G-Regel gekippt

Damit gehen die Nachbarländer Berlin und Brandenburg einmal mehr in der Pandemie unterschiedlich vor – obwohl Giffey immer wieder betont, sich eng mit Potsdam abzustimmen. Das dortige Kabinett kippte die 2G-Regel für Geschäfte am Dienstag.

Der Berliner Senat hält an der Umsetzung der von Bund und Ländern beschlossenen Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fest. Das stellte Giffey nach der Senatssitzung am Dienstag klar und kritisierte das Ausscheren Bayerns in der Frage scharf.

„Ich bin eine Freundin von Vereinbarungen, die man auch einhält“, sagte sie. Zu diesem Punkt gebe es eine Vereinbarung, die Bund und Länder einvernehmlich getroffen hätten. „Dann letztendlich aus Stimmungsschwankungen zu sagen, nein, jetzt doch nicht, das finde ich nicht in Ordnung. Das ist auch unsolidarisch“, so Giffey.

Personalmangel befürchtet

Bayern hatte am Montag angekündigt, die gesetzliche Corona- Impfpflicht für Personal von Kliniken und Pflegeheimen vorerst aussetzen zu wollen. Man stehe dazu, sie sei aber in der jetzigen Form nicht umsetzbar, erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) dazu am Dienstag. Auch die Union insgesamt tritt nun bundesweit auf die Bremse. Eine Befürchtung ist, dass die Umsetzung der Maßnahme den Personalmangel im Gesundheitswesen verschärfen könnte.

Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

Text: dpa/red/nm, Bild: Carsten Koall/dpa