Feuerwerk am Alexanderplatz – auch hier soll in diesem Jahr wieder eine Böllerverbotszone durchgesetzt werden. Bild: IMAGO/snapshot
Feuerwerk am Alexanderplatz – auch hier soll in diesem Jahr wieder eine Böllerverbotszone durchgesetzt werden. Bild: IMAGO/snapshot

An bekannten Brennpunkten wie dem Alexanderplatz oder der Sonnenallee gilt zu Silvester striktes Feuerwerksverbot. Berlins Polizei setzt auf Präsenz und Kontrollen

Böllerverbotszonen gehören für die Berliner:innen mittlerweile fast so fest zum Jahreswechsel wie das Feuerwerk am Branden­burger Tor. Dennoch bringt der kommende Jahreswechsel einige entscheidende Neuerungen mit sich. Während die Stadt in den vergangenen Jahren vor ­allem auf statische Absperrungen setzte, soll das Sicherheitskonzept nun flexibler und räumlich umfangreicher gestaltet werden.


Der Senat und die Bezirke reagieren damit auf die zunehmende Gewalt gegen ­Einsatzkräfte und das Bedürfnis nach mehr Schutz in den dicht besiedelten Kiezen.

Neue Verbotszone

Die wohl wichtigste räumliche Neuerung betrifft den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. In diesem Jahr wird auch das Areal rund um die Admiralbrücke zur böllerfreien Zone erklärt. Dort ist es in der Silvesternacht strikt untersagt, Pyrotechnik zu zünden oder auch nur mit sich zu führen. Die Brücke, die traditionell ein hochfrequentierter Treffpunkt ist, ergänzt damit die Liste der bereits bekannten Verbotszonen. Dazu zählen weiterhin der Alexanderplatz in Mitte, das Gebiet rund um die Sonnenallee in Neukölln sowie der Steinmetzkiez in Schöneberg. Die Behörden betonen, dass diese Gebiete nach den Erfahrungen der Vorjahre als besondere Gefahrenlagen eingestuft werden, was rechtlich die Grund­lage für die Einschränkungen bildet.

Berlin will dieses Mal auf massive, starre Absperrungen und flächendeckende Personenkontrollen an festen Schleusen verzichten. Stattdessen setzt die Polizei auf mobile Kontrollen innerhalb der Verbotszonen. Diese neue Taktik soll es den Beamten ermöglichen, je nach Bedarf agiler auf Gruppenbildungen oder aufkommende Konflikte zu reagieren, ohne den gesamten öffent­lichen Raum durch Gitter lahmzulegen.

Böllern erst ab 18 Uhr

Zusätzlich zu den Verbotszonen greifen weitreichende zeitliche Einschränkungen, die von den einzelnen Bezirken erlassen wurden. Per Allgemeinverfügung wurde von Lichtenberg, Neukölln und anderen Bezirken festgelegt, dass reine Knallkörper – also klassische Böller ohne Leuchteffekt – erst ab 18 Uhr am Silvesterabend gezündet werden dürfen. Diese Regelung gilt bis 7 Uhr am Neujahrsmorgen. Für Verstöße droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Die Begründung der Behörden: Tagsüber sind viele Menschen für Besorgungen oder Spaziergänge unterwegs, für die das Böllern eine Gefahr und Belastung darstellt.

Silvester außerhalb von Berlin

Während so in Berlin versucht wird, die ­Sicherheit zu gewährleisten, ist die Debatte um ein bundesweites Böllerverbot weiterhin in vollem Gange. Umweltverbände und die Polizeigewerkschaft fordern seit langem strengere bundesweite Regeln im Sprengstoffgesetz, um die Durchsetzung von Böller­verboten zu erleichtern.

In Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden sind die Hürden für privates Feuerwerk schon jetzt weitaus höher. In Amsterdam, Paris und anderen Metropolen gibt es oft gar kein privates Feuerwerk mehr, sondern nur zentral organisierte Licht- und Drohnenshows, was die Verletzungsgefahr und die Feinstaubbelastung massiv reduziert.