Wie in jedem Januar gibt es auch mit Beginn des Jahres 2026 diverse rechtliche Änderungen, die viele betreffen
Das kommt ab Januar: In der Gastronomie wird die Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent reduziert. Ob die Gastwirte dies an den Kunden weitergeben, ist jedoch ungewiss, sie alle hatten in den letzten Jahren gestiegene Kosten, wie etwa Energie- und Lebensmittelpreise und Lohnkosten. Durch die CO2-Bepreisung könnten die Benzinpreise steigen, aber das hängt eben auch von so vielen politischen und wirtschaftlichen Faktoren ab, sodass eine genau Vorhersage unmöglich ist.
Das Deutschlandticket steigt auf 63 Euro, dafür verzichtet die Deutschen Bahn auf Preiserhöhungen im Fernverkehr. Das Kindergeld erhöht sich auf 259 Euro pro Kind, der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro, die Pendlerpauschale (die man übrigens bekommt, egal ob man mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad, per pedes oder gar mit einem Pferd zur Arbeit kommt) steigt auf 38 Cent pro Kilometer.
Der Mindestlohn steigt von 12,83 auf 13,90 Euro; 2027 geht es dann auf 14,60 Euro rauf. Gleichzeitig darf man in einem Minijob nun 603 Euro monatlich verdienen. Der Soli ist nur noch 2026 Pflicht, und auch nur, wenn man mehr als 20.350 Euro Einkommenssteuer zahlt. Die Käfighaltung von Legehennen ist ab dem 1.1. endgültig verboten. Also Vorsicht, was Sie auf ihrem Balkon einsperren wollen.
Führerschein, KI und Greenwashing
Geht es nach der Regierungskoalition, kommt bereits 2026 die Aktivrente, sie bietet Rentnern, die über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten möchten, einen steuerfreien 2.000-Euro-Bonus monatlich zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag. Das gilt allerdings nicht für jeden (und ist deshalb auch juristisch angreifbar): Selbstständige oder Beamte sind gelackmeiert. Auch die Rente wird wohl um 3,7 Prozent steigen, abhängig von der Entwicklung der Löhne im Frühjahr. Die CSU hat sich mit ihrer Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder durchgesetzt. Nach Abzug aller Steuern wird diese unter 20 Euro im Monat betragen.
Jetzt wird’s etwas kompliziert: Wir alle müssen bis 2033 unsere Führerscheine umtauschen. Wer noch über einen alten Papierlappen (grau oder rosa) verfügt, der sollte in einer Liste (Bezirksamt oder ADAC) recherchieren, wann er dazu verpflichtet ist; das ist gestaffelt nach Geburtsjahren. Wer einen Kartenführerschein hat, ausgestellt vom 1.1.1999 bis 19.1.2013, sollte spätestens bis Januar 2027 den Umtausch machen.
Das kommt noch im Laufe des Jahres: Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen, die online oder über Apps Leistungen mit einem Vertragsabschluss anbieten, einen gut sichtbaren Widerrufsbutton präsentieren. Ab August müssen Texte, Bilder und Videos, die durch eine KI erstellt wurden, gekennzeichnet sein. Auch Chatbots müssen erkennbar sein. Noch arbeitet die EU an einer Ausführungsverordnung.
Auch das Greenwashing, das unbegründete Werben mit der Umweltfreundlichkeit eines Produkts, soll nach dem Willen der EU ab März eingeschränkt werden. Bei Verbraucherkrediten wird die EU-Rechtsnorm ab November durchgesetzt. Das bedeutet ein Aus für „Kauft jetzt, zahlt später“-Angebote, ein sinnvoller Schritt, um Überschuldung von Verbrauchern einzuschränken.
Der erstmalige Erwerb des Führerscheins soll angesichts der Kostenexplosion günstiger werden, er soll aber auch nur noch digital ausgestellt werden und über ein Smartphone abrufbar sein.
Text: Lutz Göllner


