Hängepartie beendet: Zwei Häuser gehen an die Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land.
Nach vielen Monaten der Unsicherheit steht nun fest, dass der Bezirk sein Vorkaufsrecht in zwei weiteren Fällen ausgeübt hat. Die Häuser am Kottbusser Damm 78/Pflügerstraße 82 im Milieuschutzgebiet Reuterplatz sowie an der Sonnenallee 154 im Milieuschutzgebiet Rixdorf gehen damit in den Besitz der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land über.
Schutz gegen Verdrängung
Das Bezirksamt hatte bereits im März vergangenen Jahres sowie im Januar dieses Jahres das Vorkaufsrecht ausgeübt. Gegen diese Bescheide wurden allerdings Widersprüche eingelegt und in einem Fall auch Klage eingereicht. In mittlerweile neun Fällen konnte das Vorkaufsrecht damit rechtssicher ausgeübt werden, seitdem das Bezirksamt im Jahr 2017 begonnen hat, dieses Instrument gegen die Verdrängung aus den Kiezen zu nutzen. In vier weiteren Fällen, in denen Neukölln das Vorkaufsrecht ausgeübt hat, sind noch Gerichtsverfahren anhängig. Zusätzlich konnte der Bezirk in dieser Zeit 30 sogenannte Abwendungsvereinbarungen mit Käufern schließen. Das bedeutet, dass Käufer das Vorkaufsrecht durch die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung verhindern können. Diese soll analog zum Vorkauf die Bewirtschaftung des Hauses im Sinne des Milieuschutzes sichern und bietet den Mietern damit einen zusätzlichen Schutz.
Vorkaufsrecht als Mittel
Gibt der Käufer keine oder nur eine unzureichende Erklärung ab, kann der Bezirk das Vorkaufsrecht wahrnehmen. Stadtrat Jochen Biedermann (Grüne) erklärt: „Ich freue mich zusammen mit den Mietern sehr darüber, dass die Hängepartie endlich ein Ende hat. Käufer wie Verkäufer zweifeln immer seltener an der Rechtmäßigkeit des Vorkaufsrechts. Wir werden auch in Zukunft jeden Hausverkauf in Milieuschutzgebieten prüfen.“
Datum: 21. Dezember 2019, Text: red; Bild: imago images/Müller-Stauffenberg