Der Fußverkehr wird im Berliner Mobilitätsgesetz verankert.
Die Reihe von Schreckensmeldungen über im Straßenverkehr verunglückte Fußgänger reißt nicht ab. Vergangene Woche starb eine Frau, die von einem Transporter auf der Heerstraße an der Freybrücke gerammt wurde. Auf den Senat wächst der Druck, mehr für die Vekehrssicherheit von Fußgängern zu tun.
22 Tote seit Januar
Die 72-Jährige die an der stark befahrenen Heerstraße in Spandau ihr Leben ließ, ist einer von 22 Menschen, die seit Jahresbeginn ihr Leben verloren haben, als sie zu Fuß in der Stadt unterwegs waren. Das berichten der Verein Changing Cities, der FUSS e.V. und der VCD Nordost. Von den 22 Getöteten waren 13 über 60 Jahre alt. Zehn Menschen starben bei Unfällen mit Lkws und einem Transporter, vier allein bei dem SUV-Unfall in der Invalidenstraße in Mitte, der bundesweit Schlagzeilen gemacht hat.
„Gerade ältere Menschen zu Fuß können sich nicht dem Berliner Fahrzeugverkehr anpassen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. „Der Fahrzeugverkehr muss sich diesen Menschen anpassen. Er muss langsamer werden, Fußgänger brauchen mehr Schutz und Vorrang.“ Lkws müssten mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden, um die Fahrer auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer aufmerksam zu machen.
Endlich gleichberechtigt
Der Berliner Senat hat angekündigt, mehr für die Verkehrssicherheit von Fußgängern zu tun. „Der neue Abschnitt Fußverkehr im Berliner Mobilitätsgesetz schafft eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verkehrswende“, so Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos/für Grüne). „Der Fußverkehr wird endlich als gleichberechtigter Teil der Mobilität neu positioniert und aufgewertet.“
Laut einem vom Senat abgesegneten Referentenentwurf, der unter Beteiligung des Mobilitätsbeirates und weiteren Initiativen erarbeitet wurde, soll es künftig zur Regel werden, dass das Überqueren der Straße durch mehr Gehwegvorstreckungen einfacher wird. Bei breiten Straßen soll das Überqueren in einem Zug ermöglicht werden, sodass das Warten auf der Mittelinsel entfällt. Es sollen besonders fußverkehrsfreundliche Räume geschaffen werden, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt – wie in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche.
Umwege vermeiden
Ein zentraler Pfeiler ist das schulische Mobilitätsmanagement und das Verkehrssicherheitsprogramm für sicherere Schulwege. Ziel ist, dass Schüler mindestens das letzte Stück des Schulwegs selbstständig und sicher zu Fuß zurücklegen. Schülerlotsen, Schulwegpläne und Mobilitätsgremien an Schulen werden gesetzlich verankert. Künftig soll an jedem Arm einer Kreuzung die direkte Querung ohne Umwege für Fußgänger möglich sein.
Fuß- und Radwege sind künftig besser zu beleuchten, insbesondere in den Randbereichen. Anfang 2020 soll das Gesetz im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Fußverkehrsabschnitts will die Senatsverkehrsverwaltung einen Fußverkehrsplan mit Zielvorgaben und Ausbauplänen vorlegen.
Datum: 28. November 2019. Text: Nils Michaelis. Bild: Getty Images Plus/iStock/Marlus Schnessl.