Im Südosten Berlins entsteht Deutschlands größte Solaranlage für Mieterstrom.
“Mietersonne Kaulsdorf“ heißt das Megaprojekt, das die kommunale Wohnungsbaugesellschaft Berlinovo gemeinsam mit den Berliner Stadtwerken auf die Dächer der Hochhaussiedlung am Teterower Ring gesetzt hat.
Mehr als 4.300 Haushalte sollen hier per Solaranlage mit eigenem Sonnenstrom versorgt werden. Die Anlage in einer Gesamtfläche von fast vier Fußballfeldern wird hier seit Mai des Jahres auf die Dächer der Häuser montiert. Bis zum Projektabschluss 2021 werden 12.240 Solarstrommodule die Bewohner hier mit sauberem Strom in einer Größenordnung von fast drei Millionen Kilowattstunden versorgen.
Der Solarstrom im Kaulsdorfer Projekt kostet bei einem Grundbetrag von monatlich 8,10 Euro pro Kilowattstunde 25 Cent. Jährlich könnten damit rund 1.580 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Gewaltige Zahlen, die einen echten deutschen Rekord bedeuten, der – wenn es nach dem Berliner Finanzsenator und dem Berlinovo-Aufsichtsratsmitglied Matthias Kollatz (SPD) geht – möglichst bald schon wieder gebrochen werden sollte.

Mit Vorbildfunktion.
„Wir brauchen ein, zwei, drei, viele solcher Projekte, um die Geschwindigkeit der Energiewende vorantreiben zu können. Dieses Beispiel der kommunalen Kooperation ist dabei vorbildlich“, so das Fazit des Berlinovo-Vorstandes, der zugleich auch Finanzsenator ist. „Berlin holt auf“, freute sich auch Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Die Grünen) beim Präsentationstermin des Projektes. „Wir haben noch viel Platz auf unseren Dächern, mit dem wir hier in der Stadt selbst nachhaltig und effizient für die Energiewende arbeiten können“, erklärt sie.
Bis die Bundesregierung den Anforderungen der urbanen Energiewende endlich gerecht werde, könne man mit dem Bau neuer Solaranlagen nicht warten. Die Klimakrise im Übrigen auch nicht. „Es gibt überhaupt keine nachvollziehbaren Gründe, warum man heutzutage den Bau öffentlicher Gebäude ohne Solaranlagen planen kann. Selbst die Nachrüstung von Bestandsgebäuden sollte in Berlin zum Standard gehören “, lautet dann auch ihre Ansicht.
Gesetzesmängel.
Mit einer Kritik an der Bundespolitik führt Kerstin Busch, die Geschäftsführerin der Berliner Stadtwerke, schließlich noch den Diskurs im Detail aus. „Laut Mieterstromgesetz aus dem Jahr 2017 dürfen nur die Hauptgebäude mit Solaranlagen bestückt werden, um als Mieterprojekt öffentlich gefördert zu werden. Auch die Gesamtkapazität aller geförderten Anlagen in Deutschland ist durch das Gesetz bei rund 550 Megawatt gedeckelt“, sagt sie.
Diese Grenze sei bereits jetzt erreicht worden und verhindere nun weitere wichtige Investitionen. Die Bestimmung, für die Minister Altmaier (CDU) schon Nachbesserungen in Aussicht gestellt hat, sei demnach ein Misserfolg. „Die öffentlichen Förderungsanteile am Solarstrom fallen jetzt zunehmend geringer aus“, so Kerstin Busch.
Dass das Bundesgesetz zudem noch vorschreibe, dass jeder Vermieter, der den Photovoltaik-Strom an seine Mieter verkauft, zu einem Energieversorgungsunternehmen mit allen steuer- und energierechtlichen Pflichten wird, mache dieses Geschäft schließlich noch schwieriger.
Datum: 29. Oktober 2019, Bild: Stadtwerke, Text: Stefan Bartylla