Streit zwischen Diakonischem Werk und Bezirksamt spitzt sich zu.

Knapp 4.000 Euro Miete verlangt das Bezirksamt vom Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte für die Nutzung eines Wohn- und Beratungshauses für Frauen in Not. Das wurde erst vor wenigen Wochen an der Tieckstraße 17 eröffnet. Kurze Zeit vorher flatterte bereits ein Schreiben des Bezirksamtes ein, mit der Aufforderung, pro genutztem Quadratmeter sechs Euro Zweckentfremdungsabgabe monatlich zu zahlen. „Wir haben sofort Widerspruch dagegen eingereicht, doch bisher wurde der Bescheid nicht aufgehoben“, sagt Monika Lüke, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte, „dabei haben wir schlüssig aufgezeigt, dass aus juristischer Sicht keine Zweckentfremdung vorliegt.“

Der Bedarf an Plätzen für wohnungslose Frauen und Kinder sei weiterhin sehr hoch im Bezirk. „Wenn wir die Zweckentfremdungsabgaben tatsächlich zahlen müssten, wäre das Wohn- und Beratungshaus für uns als kirchlichen Träger, der nicht gewinnorientiert arbeitet, auf Dauer nicht mehr haltbar“, so Lüke. Das Bezirksamt reagiert seinerseits mit einer Stellungnahme der zuständigen Bezirksstadträtin Ramona Reiser (Linke).

Die erklärt, dass die Notunterkunft eindeutig die Kriterien des verschärften Zweckentfremdungsverbotes erfülle. Der Bezirk aber gegen die „Erhebung einer Ausgleichszahlung“ eine Genehmigung erteilten könnte. Über die Höhe dieser Ausgleichszahlung könne zudem noch verhandelt werden. Außerdem könne die Diakonie ihre Tagessätze noch mit dem Sozialamt nachverhandeln, das im Regelfall für den Betrieb solcher Einrichtungen aufkäme. Vor diesem Hintergrund weise sie die Behauptung von Monika Lüke, die Notunterkunft sei in Gefahr, zurück, erklärt Reiser weiter. Noch scheint es in diesem Fall also viel Gesprächsbedarf zu geben.

Datum: 16. Mai 2019, Text: Katja Reichgardt, Bild: Janka Haverbeck