Bildnummer: 55806765 Datum: 24.07.2011 Copyright: imago/Müller-Stauffenberg Berlin Prenzlauer Berg: Helmholtzplatz in der Abendstimmung. Der Helmholtzplatz ist eine sehr gesuchte Wohnadresse im Szeneviertel Prenzlauer Berg. Immer mehr besser verdienende Bürger ziehen in den Szenekiez Prenzlauer Berg. für Geringverdiener und Künstler ist es immer schwieriger unter den neuen Bedingungen hier zu überleben. Gesellschaft Wirtschaft GER Immobilien Immobilienwirtschaft Gegensatz Altbau saniert Neubau xng 2011 quer Bildnummer 55806765 Date 24 07 2011 Copyright Imago Mueller Stauffenberg Berlin Prenzlauer mountain Helmholtzplatz in the Abendstimmung the Helmholtzplatz is a A lot requested Residential address in Scene quarter Prenzlauer mountain Always more better Citizens draw in the Neighbourhood scene Prenzlauer mountain for Low and Artists is it Always difficult under the New Terms here to Survival Society Economy ger Real estate Real estate industry Contrast The old building rehabilitated Building xng 2011 horizontal

Erstmals zieht ein Berliner Bezirk gegen den Onlinekonzern vor Gericht

Bei Silvia kam R. nicht so gut weg: „Verlotteter Junggesellen-Haushalt. Schlimmer als manch eine Studenten-WG“, schrieb die Touristin aus Mainz ins Airbnb-Gästebuch des Berliners. Der preist seine Wohnung mit Balkon in Prenzlauer Berg als ruhig im Gartenflügel gelegen mit einem schöne Park in der Nähe an. Das liest sich ganz so, als wäre dieses Domizil eine von geschätzten 25.000 Berliner Wohnungen, die über Airbnb und andere Plattformen als Ferienquartier angeboten und ziemlich sicher von ihren Mietern zweckentfremdet werden.

Registrierung nötig

Seit Mai ist das Gesetz über die Zweckentfremdung von Wohnraum in Kraft, im August ging eine dreimonatige Übergangsfrist zuende. 266 Anträge gingen in Pankow ein, 147 wurden genehmigt. In dem Gesetz heißt es unter anderem: „Das Anbieten und Bewerben von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken, insbesondere auf Internetportalen, ist vorab durch die Verfügungsberechtigten oder die Nutzungsberechtigten dem zuständigen Bezirksamt anzuzeigen. Die Anzeige hat vor Aufnahme der von dem zuständigen Bezirksamt genehmigten zweckfremden Nutzung zu erfolgen.

Auf Grund der Anzeige wird jeder zweckentfremdeten Wohnung eine eigene Registriernummer vom zuständigen Bezirksamt zugewiesen, die beim Anbieten und Bewerben der zweckfremden Nutzung des Wohnraums immer öffentlich sichtbar anzugeben ist.” Die Pflicht zur Angabe der Registriernummer gilt ab 1. August 2018 (ZwVbG § 6 Absatz 6). In einer Ausführungsvorschrift, die der Senat dem Gesetz hinzugefügt hat, sind erstmals auch verbindliche Strafen formuliert: 1.000 Euro für erstmalige Verstöße, 2.000 Euro im Falle einer wiederholten Vermietung.

Berufung zugelassen

Größtes Problem für die Bezirke ist, herauszufinden, wer hinter dem Miet-Angebot steckt. Gegen eine entsprechende Forderung des Bezirks gegenüber der Firma Airbnb hatte selbige beim Berliner Verwaltungsgericht geklagt und sogar Recht bekommen. Argument: Weil der zentrale Europa-Server von Airbnb in Irland stünde, dürften keine personenbezogenen Daten herausgegeben werden. So richtig sicher waren sich die Richter aber offensichtlich nicht mir ihrem Urteil, weshalb sie die Revision bei einer höheren Distanz zuließen.

Deshalb ist seit Mai bereits eine Klage des Bezirks gegen Airbnb anhängig. Wie ein Mitarbeiter der zuständigen Verwaltung mitteilte, sei man zuversichtlich, das Gericht davon überzeugen zu können, Airbnb zur Herausgabe der Daten verpflichten und bei Zuwiederhandlung auch bestrafen zu können.

Überlastete Mitarbeiter

Noch sind die sechs im Bezirksamt für zweckentfremdeten Wohnraum zuständigen Angestellten meist darauf angewiesen, dass Nachbarn eine mögliche Zweckentfremdung anzeigen. Ihre Schreibtische quellen über, weil sie auch für Leerstand oder Abriss zuständig sind. „Wir wissen gar nicht, was wir zuerst machen sollen“, beklagt der Mitarbeiter gegenüber dem Berliner Abendblatt. Herr R. mit seiner Balkon-Wohnung in Prenzlauer Berg kann – vorerst noch – ruhig schlafen.

Datum: 25.10.2018 Text: Ulf Teichert Bild: imago/Müller-Stauffenberg