Arbeiten zur Umgestaltung im ikonischen Innenraum haben bereits begonnen.
Der Streit um die Neugestaltung der St.-Hedwigs-Kathedrale nimmt kein Ende. Auch jetzt, wenige Tage, nachdem die Arbeiten an der Kuppel der Bischofskirche bereits begonnen haben.
Nachfahren des Architekten Hans Schwippert und der am Bau beteiligten Künstler haben nun Klagen gegen die Umgestaltung vor dem Verwaltungsgericht und dem Landgericht Berlin eingereicht – gegen das Erzbistum Berlin sowie das Bezirksamt Mitte.
Viele Kritiker
Ihre Kritik richtet sich vornehmlich gegen die geplante Schließung des Zugangs zur Unterkirche. Diese Bodenöffnung wurde während des Wiederaufbaus der Kathedrale in den 50er- und 60er-Jahren angelegt. Der neue Entwurf sieht vor, die Öffnung provisorisch zu verschließen und den Altar in das Zentrum des neuen Innenraums zu rücken. Das soll einen Gottesdienst nach „gegenwärtigen kirchlichen Vorgaben“ ermöglichen und den Gemeinschaftsgedanken fördern.
Kulturfrevel befürchtet
Für die Kritiker, zu denen neben den Architekten-Nachfahren auch Mitglieder des Vereins „Freunde der St.-Hedwigs-Kathedrale“ gehören, wäre ein Umbau ein „Bauskandal“ und „Kulturfrevel“. Unterstützung erhalten die Kläger aber auch von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD). Die Pläne des Erzbistums Berlin, den unter Denkmalschutz stehenden Innenraum „fast vollständig zu zerstören ist unverständlich“, erklärte sie vor wenigen Tagen. Von den Klagen erhofft sie sich, die denkmalrechtliche Genehmigung des Ausbaus doch noch aufheben zu können.
Erfolg fraglich
Ob die Kläger Erfolg haben werden, ist fraglich. Erst im Februar hatte die Oberste Denkmalschutzbehörde des Landes Berlin den Umbau nach langem Hin und Her genehmigt. Grund: Bei Kirchenbauten muss das eigentlich geschützte Urheberrecht des Architekten gegenüber dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht abgewogen werden. „Bei der umfangreichen Prüfung des Vorhabens war aus verfassungsrechtlichen Gründen zu berücksichtigen, dass die Bestimmung der gottesdienstlichen Belange allein durch die Kirche erfolgt und den Denkmalbehörden lediglich die Kompetenz zukommt, den Sachverhalt festzustellen und die beabsichtigten baulichen Maßnahmen in Bezug auf die geltend gemachten liturgischen Belange auf Plausibilität zu überprüfen“, erklärte die Behörde damals. Die Kläger versuchen nun auch, die zeitweilige Nutzung der Kirche für eine Ausstellung Ende September zu verhindern. Die Künstlerin Rebecca Horn will ihre Installation „Glowing Core“ in der Kathedrale zeigen. Für die Kritiker führe das zu einer Profanierung der Kirche. Seit dem 1. September finden in der Kathedrale keine Gottesdienste mehr statt. Im Laufe der Neugestaltung sollen Fenster und Dekorationselemente ersetzt oder verändert werden. Die Kosten für die Renovierungen werden auf rund 60 Millionen Euro beziffert.
Datum: 16. September 2018, Text und Bild: Katja Reichgardt