Entscheidung: Wassersportler im Bezirk können mit der aktuellen Entwicklung leben.

Großes Aufatmen bei Spandaus Wassersportlern. Zumindest bei denen des Segler Clubs Oberspree und des Spandauer Yachtclubs. Die zuständige Wasserbehörde genehmigte unlängst den Weiterbetrieb vorhandener Steganlagen und deren Ausbau. Die Genehmigung, so hieß es aus dem Bezirksamt, beinhalte auch „die Erlaubnis zur Installation von Lichtanlagen, welche sowohl den Bedürfnissen der Segel-Clubs als auch den strengen gesetzlichen Vorschriften entgegenkommen“.

Langfristige Entwicklung

Jürgen Licht, seines Zeichens Vorsitzender des Spandauer Yachtclubs, fiel ein Stein vom Herzen. Er bedankte sich „ganz herzlich für die erteilte wasserbehördliche Genehmigung mit akzeptablen Bedingungen für unseren Verein“ vor allem bei Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank und beim zuständigen Bezirksstadtrat Andreas Otti, „dass sie ein offenes Ohr für die Belange des Segelsport hatten“. Für den Verein bedeutet diese Ent-wicklung, dass er nun lang-fristig mit den Steganlagen planen und sein Angebot für alle großen und kleinen Wassersportler aufrechterhalten kann. Die zu installierenden neuen Lichtanlagen müssen nun mit LED-Leuchten ausgestattet werden und dürfen ausschließlich die Steganlagen beleuchten.

„Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes spielen, gerade vor dem Hintergrund der immer sichtbarer werdenden irreversiblen Schäden der Natur, eine große Rolle“, erklärte Andreas Otti (AfD), Bezirksstadtrat für Facility Management, Umwelt- und Naturschutz. Ihm war es deshalb auch sehr wichtig, sich die betroffenen Steganlagen anzuschauen und mit den Betreibern ins Gespräch zu kommen, weil die zunehmende Lichtverschmutzung nicht zuletzt auch mit dazu geführt habe, dass der Bestand an Insekten dramatisch abgenommen habe. Deshalb sollen auch keine Hausboot-Häfen gefördert werden. „Verantwortungsvolle Natursportler“, so Stadtrat Otti, „haben den Umgang mit Licht schon längst den Erfordernissen angepasst.

Keine Unterschiede

Hintergrund der ganzen Geschichte ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtes, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, weil sich inzwischen damit die nächst höhere Instanz befasst. In dem Urteil heißt es, dass das Gericht festgestellt habe, „dass es keine wesentlichen Unterscheidungen zwischen Sport- und Hausbooten gibt, und alle Berliner Bezirke deshalb aufgefordert (sind), mit entsprechenden Auflagen, beispielsweise Übernachtungsverboten, gegen das unkontrollierte Anlanden von Hausbooten vorzugehen.“ Der Protest gegen dieses Urteil geht natürlich weiter. Auch in Spandau.

Red., Bild: Spandauer Yachtclub