Jugendamt will Antragsflut bewältigen.

Mit den zum 1. Juli in Kraft getretenen Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes kam es überall in Berlin zu regelrechten Antragswellen. Auch das Jugendamt Mitte versucht der Flut an neuen Anträgen Herr zu werden. Um diese so schnell wie möglich zu bearbeiten, setzt das Amt seine Sprechstunden noch bis zum 30. November aus. Anträge können dennoch weiterhin gestellt werden. Wichtig ist dabei, dass Antragssteller ihren Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben sowie unter Beifügung aller Nachweise einreichen. Nur dann kann er wirklich zügig bearbeitet werden.

Die Bearbeitung wird dennoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Anträge können online heruntergeladen oder in den Bürgerämtern des Bezirksamtes Mitte abgeholt werden. Bereits ausgefüllte Anträge gehen per Post an das Jugendamt Mitte, Unterhaltsvorschussstelle, Karl-Marx-Allee 31 oder per E-Mail an an das Bezirksamt. Am 1. Juli wurde der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet, er besteht jetzt unter bestimmten Voraussetzungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bisher galt der Anspruch lediglich bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Kontakt: post@ba-mitte.berlin.de

(red)