Zur Bearbeitung der Vielzahl der Unterhaltsvorschussanträge, die seit Juli wegen der Gesetzesänderung des Unterhaltsvorschussgesetzes eingegangen sind, ist der Fachdienst Unterhaltsvorschuss vom 16. Oktober bis 3. November, vom 13. November bis 1. Dezember und vom 11. Dezember bis 29. Dezember persönlich und telefonisch nicht erreichbar.

In diesen Wochen werden verstärkt die Anspruchsvoraussetzungen der Unterhaltsvorschussanträge geprüft, Anträge bewilligt und die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses veranlasst, teilt das Bezirksamt mit. Anträge oder andere Unterlagen nimmt wie bisher das Familienbüro Steglitz-Zehlendorf entgegen.

(red)