Probleme durch neue Regelungen.

Seit dem 1. Juli Jahres ist das Gesetz in Kraft, das allen Alleinerziehenden eine erweiterte Bezugsberechtigung beim Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Zuvor bekamen Mütter und Väter dieses Geld nur für Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren gezahlt. Aktuell haben auch tausende Pankower von der neuen Rechtslage Gebrauch gemacht. Neben den 2.000 sogenannten Bestandsfällen  registrierte die Unterhaltsvorschussstelle im Juli und August insgesamt 2.500 Neuanträge. Weitere 2.500 Erstattungsanträge des Jobcenters sind derzeit auf Eis gelegt – diese Fälle ist vom vorhandenen Personal derzeit nicht zu schaffen.

Neue Stellen

„Da die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes innerhalb sehr kurzer Zeit umgesetzt werden musste, konnte die Personalausstattung in den Jugendämtern noch nicht vollständig an den erhöhten Arbeitsaufwand angepasst werden“, erklärte dazu Pankows zuständige Stadträtin Rona Tietje auf Anfrage des Berliner Abendblattes. Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte den Bezirken Berlins Anfang des Jahres vorerst drei Stellen pro Jugendamt genehmigt. Im Jugendamt Pankow, so die SPD-Politikerin, seien die drei Stellen zum 1. September vollständig besetzt worden. Dies wäre aber bisher nicht in allen Bezirken der Fall. Im September wurden den Bezirken weitere drei Stellen pro Jugendamt bewilligt – diese befinden sich derzeit im Ausschreibungsverfahren. „Wir gehen davon aus“, so Rona Tietje, „dass kurzfristig noch weitere Stellen erforderlich sein werden, um die stark gestiegene Zahl der Anträge bearbeiten zu können.“

Leistungen verrechnet

Entsprechend der Empfehlungen des Bundesministerium für Familien werden auch in Pankow zunächst nur die Anträge von Kindern Alleinerziehender abgearbeitet, die aufgrund eines eigenen Einkommens direkt von der Unterhaltsvorschussleistung profitieren können. Bezieher von SGB II müssen die Leistungen ihres Unterhaltsvorschuss ohnehin mit dem Hartz-IV-Geld verrechnen. „Aufgrund des extrem gestiegenen Antragsvolumens ist es dennoch leider im Moment nicht auszuschließen, dass es in der Anfangsphase zu längeren Bearbeitungszeiten kommt“, entschuldigt sich Bezirksstadträtin Tietje schon mal vorsorglich für die eine oder andere Verzögerung bei der Antragsbearbeitung. Prioritär würden die Anträge bearbeitet, bei denen der beantragende Elternteil keine Leistungen des Jobcenters bezieht, also die Fälle, bei denen die Betroffenen tatsächlich selbst einen finanziellen Vorteil von der neuen gesetzlichen Regelung haben.“  Klar war schon Monate im Voraus, dass es zu  Engpässen kommen würde.  Die Bezirke hätten aber gar keine Möglichkeit gehabt, „zusätzliche Stellen auszuschreiben, da das neue Gesetz erst am 17. August vom Bundespräsidenten unterschrieben wurde. Anträge konnten somit vorher gar nicht bewilligt werden“, erklärt Rona Tietjes Reinickendorfer Amtskollege Tobias Dollase.

Bartylla/Teichert, Bild: imago/Ute GrabowskyUte