Planverfahren: Bezirk erwägt sogar die Erweiterung von Kleingartenflächen in Lichtenberg.
Das Bezirksamt Lichtenberg will Kleingärten im Bezirk erhalten. Da immer mehr Investoren an diesen Anlagen interessiert sind, hat das Bezirksamt in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Sicherung der betroffenen Gebiete zu beschleunigen: Dafür werden für alle noch nicht gesicherten Kleingartenanlagen schnellstens Verfahren für Bebauungspläne gestartet. „Die Lichtenberger Kleingärten leisten einen wertvollen Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Naherholung. Die Pächter sowie weitere Nutzer engagieren sich ehrenamtlich unter anderem bei der Integration, zur Bildung und zur Stärkung unseres Gemeinwesens. Dieses Engagement ist sehr wertvoll“, erläuterte Baustadträtin Birgit Monteiro (SPD) diese wichtige Initiative des Bezirksamtes.
Flächen sichern
Ziel sei es, mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten die vorhandenen Kleingartenanlagen vom sich immer schneller drehenden Markt der Grundstücksspekulationen zu nehmen, erläuterte die Stadträtin in einer Mitteilung ihres Fachbereiches. „Außerdem werden Bezirksstadtrat Nünthel und ich eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen, in der Vertreter der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung gemeinsam mit den Bezirksverbänden der Kleingärtner und der Verwaltung eine Prioritätenliste erarbeiten, um besonders gefährdete Kleingartenanlagen zu identifizieren und entsprechend bevorzugt zu sichern“, so Monteiro.
Erweiterungen beabsichtigt
Der für Kleingartenanlagen zuständige Bezirksstadtrat Wilfried Nünthel (CDU) unterstrich zudem die Wichtigkeit dieser beabsichtigen Aktivitäten. „Die Kleingärten auf bezirklichen Flächen sind sicher und wir beabsichtigen als Bezirk in den nächsten Jahren sogar Erweiterungen von bestehenden Kleingartenanlagen beziehungsweise auch Neugründungen“, erläuterte er die Perspektive. Das Instrument von Bebauungsplänen sei insbesondere bei Anlagen auf nicht-öffentlichen Grundstücken ein geeignetes Mittel, um Nutzern eine verlässliche Planungssicherheit zu geben. Leider habe die Vergangenheit gezeigt, dass die Käufer bei einem Eigentumswechsel dieser Grundstücke nur in ganz wenigen Einzelfällen den Fortbestand der Kleingartenanlagen zum Ziel hatten. „Wir sind grundsätzlich auch bereit, nicht-öffentliche Grundstücke mit Kleingärten zum Verkehrswert anzukaufen und diese an einen der beiden Lichtenberger Kleingarten-Bezirksverbände zu verpachten“, ergänzte Nünthel in diesem Zusammenhang das Paket der Möglichkeiten.
red, Bild: thinkstock / Rachel Dewis