Das Erzbistum Berlin beharrt auf seinen Plänen, den Innenraum von St. Hedwig auch mit Geld der Steuerzahler neu zu gestalten.
Mit Sorge verfolgt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) die derzeitigen Pläne, den denkmalgeschützten Innenraum der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin unwiederbringlich zu zerstören. In einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme der privaten Denkmalschutzstiftung, die „die Instandsetzung und Restaurierung des von Hans Schwippert geschaffenen Innenraums der St.-Hedwigs-Kathedrale einschließlich seiner Ausstattung als Gesamtwerk, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen“ grundsätzlich befürwortet, heißt es: „Die Deutsche Stiftung
Denkmalschutz plädiert für die Erhaltung des 1958-63 nach Entwürfen von Hans-Schwippert geschaffenen Innenraums der St.-Hedwigs-Kathedrale, eines weltweit einzigartigen Sakralraums und eine herausragende Raumschöpfung der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg, in der eine ungewöhnliche Komplexität architektonischer, kunst-, kirchen- und liturgie-historischer Ideen erreicht wurde.“
Namhafte Künstler
Der Innenraum der St. Hedwigs-Kathedrale entstand von 1958 bis 1963 im Zuge des Wiederaufbaus des im Zweiten Weltkrieg ausgebrannten Kirchengebäudes. Der westdeutsche Architekt Hans Schwippert hatte die Pläne dazu in enger Abstimmung mit seinen Auftraggebern im Berliner Bistum ausgearbeitet und mit einem Team von Bauleuten und Handwerkern verwirklicht. Die Ausstattung wurde unter Schwippert von namhaften Künstlern der Zeit aus Ost- und Westdeutschland geschaffen. Zentrale Bestandteile sind die Confessio der Unterkirche, die über einen offenen Treppenabgang erreichbar ist, und die miteinander über eine Stele verbundenen Altäre von Unter- und Oberkirche. Der ursprünglich barocke Bau erhielt damit eine Zeitschicht, die auf die jüngste Geschichte verweist und die die bereits sich abzeichnenden liturgischen Veränderungen des II. Vatikanischen Konzils aufgreift.
Kein Staatsvertrag
Die Stiftung erinnert in ihrer Stellungnahme auch daran, dass bei dem seit 1976 unter Denkmalschutz stehenden Gebäude geltende Gesetzesregelungen zu beachten sind. Da es zwischen dem Land Berlin und dem Heiligen Stuhl bisher keinen Staatsvertrag gibt, bedarf es für jede Veränderung des Gebäudes und seines Innenraums eines einvernehmlichen Übereinkommens mit den zuständigen Denkmalbehörden. Übrigens: Die Hegenbarth Sammlung Berlin, Nürnberger Straße 49, zeigt bis 8. September die Ausstellung „Vision der Freiheit. Hans Schwipperts Gesamtkunstwerk für die Berliner Hedwigskathedrale“. Zu sehen sind Werke von Hubertus Förster, Josef Hegenbarth, Fritz Kühn, Margaretha Reichardt und Anton Wendling.
Red., Bild: Commos Wikimedia/Beek100, Roland Rossner/Deutsche Stiftung Denkmalschuitz