Der Senat hat in der vergangenen Woche eine Änderung der Bildungslaufbahnverordnung beschlossen. Lehrkräfte mit dem neuen „Lehramt an Grundschulen“, die nach dem Lehrkräftebildungsgesetz aus dem Jahr 2014 ausgebildet wurden, werden ab dem Schuljahr 2017/2018 nach A/E 13 bezahlt. Dafür wird ein neuer Laufbahnzweig mit dem Einstiegsamt A 13 eingeführt.

Das Land Berlin nimmt damit bundesweit eine Vorreiterstellung bei der Bezahlung von für die Grundschule ausgebildeten Lehrkräften ein. Damit möchte es dem Umstand gerecht werden, dass sich die Anforderungen an Grundschullehrkräfte deutlich erhöht haben und die neu ausgebildeten Lehrkräfte an Grundschulen hinsichtlich Qualität und Umfang ihrer Ausbildung den Lehrkräften für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien entsprechen.

(red)