Bundestag beschließt Ehe für alle.

Es ist ein historischer Tag: Heute hat der Bundestag die „Ehe für alle“ beschlossen. Demnach dürfen gleichgeschlechtliche Paare nun heiraten und sich über die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare freuen.

Was sich ändert

Homosexuelle dürfen nach dieser Entscheidung offiziell heiraten. Bislang war ihnen lediglich die amtlich eingetragene Lebenspartnerschaft möglich. Mit dieser Verpartnerung standen gleichgeschlechtlichen Paaren zwar schon ähnliche Rechte wie heterosexuellen Ehepaaren zu (z.B. beim Erbrecht, der Unterhaltspflicht und dem Ehegattensplitting), doch nach der heutigen Abstimmung dürfen Schwule und Lesben auch von dem Adoptionsrecht Gebrauch machen. Die Abstimmung hat vor allem eines: Symbolische Kraft. Damit findet die Gleichstellung von Hetero- und Homosexuellen offiziell Anerkennung in der Gesellschaft.

Eindeutiges Ergebnis

Bei einer Beteiligung von 623 Abgeordneten stimmten 393 für die Ehe für alle und 226 dagegen. Fast doppelt so viele Stimmen befürworteten damit die Gleichstellung. Besonders ist, dass sich unter den Befürwortern auch 70 Unionsabgeordnete der konservativen CDU/CSU befanden, obwohl die Union eine Abstimmung vermeiden wollte.

„Dass wir heute darüber entscheiden, ist vielleicht nicht gut für die Koalition, aber es ist gut für die Menschen.“

Thomas Opperman, SPD-Fraktionsvorsitzender im Bundestag

Auf Druck von SPD, Linkspartei und Grünen kam es trotzdem zu einer Entscheidung. Im Bundestag besteht zwar schon seit 4 Jahren eine Mehrheit für die Ehe für alle, aber dennoch wurde die Abstimmung ganze 49 Mal vom Bundestag verschoben. Dass die Umsetzung heute endlich erfolgte kann auch den bevorstehenden Wahlen zugerechnet werden.

Dass Mitglieder des Bundestages entgegen ihrer Parteihaltung wählen durften wurde vor allem durch Merkels Aufhebung des Fraktionszwangs ermöglicht. Sie selbst verneinte zwar die Ehe für Alle mit Verweis auf die Regelung im Grundgesetz, aber dem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare steht sie positiv gegenüber.

Endlich Heiraten

Mit dem Recht zur Ehe zwischen Schwulen und Lesben ist Deutschland eher ein Nachzügler. Weltweit wird die gleichgeschlechtliche Ehe bereits in mehr als 20 Länder anerkannt. Darunter fallen beispielsweise auch Südafrika, die Vereinigten Staaten und Frankreich. Bevor gleichgeschlechtliche sich trauen lassen können, bedarf es noch der Abzeichnung durch den Bundespräsidenten. Hinzu kommt eine 3-Monatige Vorbereitungszeit der Standesämter, sodass frühestens am 1.November ein Termin zur Anmeldung der gleichgeschlechtlichen Ehe möglich wäre.

Dorothea Engel, Bild: dpa/Wolfgang Kumm