Praxis: Mindestalter liegt bei 22 Jahren.

Fahrlehrer werden darf man, wenn man mindestens 22 Jahre alt ist. Weitere Voraussetzungen für die kostenpflichtige Weiterbildung: ein Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung, Führerscheine für Auto, Motorrad und Lkw sowie mehrjährige Fahrpraxis, informiert die Bundesagentur für Arbeit. In Voll- oder Teilzeit dauert die Weiterbildung fünf Monate bis zu einem Jahr. Zunächst geht es in einer der rund 80 staatlich anerkannten Ausbildungsstätten um das theoretische Basiswissen. Dann folgt das Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Wer die theoretische und praktische Lehrprobe bestanden hat, darf selbst Fahrstunden geben.

(dpa)