Wohnen: Dem Bezirksamt scheint das Vorkaufsrecht zu kompliziert.

Das Haus Prenzlauer Allee 45/45a ist ein besonderes. Zum einen steht das markante Gebäude auf der Berliner Denkmalliste – zum anderen ist es eines der wenigen Gründerzeitgebäude in Prenzlauer Berg, das noch nicht der Teuersanierung anheimgefallen ist. Letzteres soll sich nach dem Willen des derzeitigen Eigentümers offenbar ändern. Die Mieter wehren sich.

Lange Handelsobjekt

Seit Sonntag hat die Prenzlauer Allee deshalb einen neuen Blickfang. Quer über das Haus spannt sich ein rotes Transparent: „HIER HABEN 61 MENSCHEN EIN BEZAHLBARES ZUHAUSE UND DAS IST GUT SO.“ Und ergänzend hängen an einigen Balkonbrüstungen kleine Stofffähnchen mit der Aufschrift „NOCH“. Lange Zeit war das Haus nur ein Handelsobjekt, das von einem Eigentümer an den nächsten weitergereicht wurde. Für die Mieter hatte das keine Konsequenzen. Allerdings wurden Wohnungen , aus denen Leute auszogen, nicht mehr neu vermietet. Möglicherweise war es ja genau das, was den jeweiligen Weiterverkauf gewinnträchtig machte – je weniger Wohnungen in einem Altbau vermietet sind, desto lukrativer wird die Immobilie. Im Februar dieses Jahres erhielten die verbliebenen Mieter Post vom neuen Eigentümer. Darin wurde der Beginn des Verkaufs der einzelnen Wohnungen angekündigt und auf das gesetzlich verbriefte Vorkaufsrecht der Mieter hingewiesen. Allerdings erschienen nicht nur die genannten Erwerbspreise wenig vorteilhaft zu sein. Die Mieter der Prenzlauer Allee 45/45a wollten die absehbare Verdrängung aus ihren Wohnungen nicht hinnehmen. Sie wandten sich deshalb an das Bezirksamt, mit der Bitte, das kommunale Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen, um später die Liegenschaft an eine noch zu gründende Mietergenossenschaft weiterzureichen. Die Ankündigung des neuen Senats, für solche Fälle Gelder bereitzustellen, machte ihnen Hoffnung, dass das möglich sei. Doch die Nachricht, die ihnen Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn im Pankower BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung zuteil werden ließ, klang nicht ermutigend: Die Bitte der Mieter sei zwar verständlich – die Sachlage aber zu kompliziert. Das Bezirksamt werde das Instrument des kommunalen Vorkaufsrechts irgendwann bei einem einfacher gelagerten „Pilotprojekt“ ausprobieren. Doch offenbar sieht man das seitens der Senatsverwaltung für Wohnen anders.

Frist läuft ab

„Der Wunsch der Mieter ist“, teilte die Landesverwaltung auf Anfrage mit, „dass der Bezirk, in dessen Zuständigkeit der Vorgang liegt, sein Vorkaufsrecht ausübt. Dies ist grundsätzlich möglich, da die Prenzlauer Allee 45 in einem Milieuschutzgebiet liegt. Am 9. April läuft die Frist für das Vorkaufsrecht durch den Bezirk ab. Derzeit läuft ein Austausch auf Fachebene zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Wohnen und dem Bezirk Pankow, bei dem es darum geht, dem Bezirk bei seinen weiteren Schritten beratend zu unterstützen.“ Das klingt so, als würde die Senatsverwaltung den Bezirksstadtrat dezent darauf hingewiesen haben, dass er auch bei scheinbar komplizierter Sachlage handeln sollte.

Olaf Kampmann, Bild: Prenzlberger Stimme/Olaf Kampmann