Erziehung: Landeseltern-Ausschuss sieht fehlende Subventionen für weiterführende Schulen als Grund.

Das Gesetz, wie ein Mittagessen an unseren Schulen beschaffen sein soll, ist präzise formuliert: Geschmacksverstärker, künstliche Farbstoffe und Aromen sowie synthetische Süßstoffe, Formfleisch und gentechnisch veränderte Lebensmittel sind verboten. Es sollte mindestens einen zehnprozentigen Bio-Anteil sowie täglich Rohgemüse beinhalten. Die Realität sieht aber anders aus: 30 weiterführende Berliner Schulen können ihren Schülern überhaupt kein warmes Essen anbieten. So ist es jetzt auf der Onlineplattform „Frag den Staat“ zu lesen.

Zu hohe Kosten

Der FDP-Abgeordnete Paul Fresdorf erhielt auf seine Anfrage, wie viele Schulen mit Schulessen versorgt sind, von der Senatsverwaltung die Antwort, dass in allen Ganztagsgrundschulen eine Versorgung sichergestellt sei. In den weiterführenden Schulen seien zu wenig Teilnehmer der häufigste Grund für fehlendes Mittagessen. Das Angebot entspreche oftmals nicht dem jugendlichen Ernährungsstil. Das sieht Andrea Schwarz, Sprecherin des Landeseltern-Ausschusses, AG Oberschulessen, anders: „Hauptgrund sind fehlende Subventionen für das Oberschulessen. Da sich viele Familien die Kosten nicht leisten können, scheint dies für die Zulieferer nicht rentabel zu sein. Als erstes sollten Subventionsprogramme für das Oberschulessen zur finanziellen Unterstützung einkommensschwacher Familien aufgelegt werden.“

Zwei Schulen ohne Essen

In vielen Schulen fehle auch der entsprechende Platz für ein Mittagessen und die Pausen seien zu kurz. „In Spandau gibt es in der Schule an der Haveldüne und am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium keine Essensverpflegung. Für die erste Schule hat kein Caterer ein Angebot abgegeben. Am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wird zurzeit ein modularer Ergänzungsbau errichtet, aber erst mittel- oder langfristig soll auch eine Mensa gebaut werden“, erklärt Thomas Nack vom Schul- und Sportamt. Die Schule am Staakener Kleeblatt hat mittlerweile einen Caterer erhalten. Zurzeit läuft das Ausschreibungsverfahren für das Schulmittagessen ab dem Schuljahr 2017/2018 an den Grundschulen. „Ein gemeinsam eingenommenes Mittagessen dient nicht nur der Nahrungsaufnahme, die wesentlicher Faktor für Konzentration und Leistungsfähigkeit ist. Auch für die Integration und die Förderung der sozialen Kompetenzen und des sozialen Zusammenhaltes trägt das Mittagessen bei. Durch Partizipation der Schüler wird auch demokratisches Lernen unterstützt,“ erklärt Andrea Schwarz.

Anke Walter, Bild: Thinkstock/PHOTOS.com/Jupiterimages