Neues Gesetz unterstützt alleinerziehende Geringverdiener.

Mit dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz, das ab dem 1. Juli in Kraft tritt, können Kinder von Alleinerziehenden für einen deutlich längeren Zeitraum als die bislang geltenden 72 Monate Unterhaltsvorschuss erhalten. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für den möglichen Bezug von 12 auf 18 Jahre angehoben.

Mehr Personal

Für das Land Berlin und die Bezirke ändert sich dazu Einiges. So wird der Anteil des Bundes an der Finanzierung von 33,5 Prozent auf 40 Prozent erhöht. In den Bezirken selbst muss nun vor allem Personal aufgestockt werden, um den erhöhten Antragseingang bearbeiten zu können. Es wird mit einer Verdreifachung der Leistungsansprüche nach der Reform gerechnet. „Die Berliner Bezirke sind derzeit dabei, gemeinsam mit dem Senat eine belastbare Kalkulation für das zusätzlich benötigte Personal zu erstellen“, erläutert Lichtenbergs Familienstadträtin Katrin Framke (parteilos für die Linke). In einem ersten Schritt seien jedem Bezirk drei Stellen zugesagt worden. „Weitere Stellen werden aber folgen müssen. Der Mehrbedarf in unserem Bezirk könnte bei rund 10 Stellen liegen, eine genaue Kalkulation ist aber noch schwierig“, sagt Framke. Die bisher nach der alten Gesetzgebung umgesetzten Leistungen deuten auf diesen immens ansteigenden Bearbeitungsaufwand hin. Im Jahr 2016 wurden schließlich durch das Jugendamt Lichtenberg in 3.000 Fällen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für insgesamt 6,1 Millionen Euro gezahlt. Grundsätzlich begrüßt auch die Lichtenberger Stadträtin diese Neuregelung als Beitrag gegen Kinderarmut und Verbesserung vor allem für Alleinerziehende mit geringem Einkommen, bei denen der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen kann. Allerdings helfe die Neuregelung gerade nicht ALG-II-Beziehern, weil dort die Unterhaltsvorschussleistungen quasi verrechnet werden. Bundesweit betrifft das ungefähr 87 Prozent aller Anspruchsberechtigten.

Zusätzlicher Aufwand

„Mit der neuen Untergrenze von 600 Euro Monatseinkommen sollen gerade die Eltern unterstützt werden, die ihr Einkommen ohne Unterhaltsvorschuss durch Transferleistungen des Jobcenters „aufstocken“ müssen“, erläutert Framke, die auch zur Einziehung bei zahlunsgssäumigen Elternteilen einen großen zusätzlichen Aufwand auf ihre Abteilungen zukommen sieht. „Das Jugendamt führt aktuell neben dem Unterhaltsvorschuss in rund 5.000 Fällen Beistandschaften, die die unterhaltsberechtigten Elternteile dabei unterstützen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Dazu gehören auch Gerichtsverfahren und Pfändungen“, so Framke und ergänzt, „Wenn jedoch ein Unterhaltsverpflichteter nachweislich kein oder nur geringes Einkommen erzielt, läuft auch das natürlich ins Leere. Solche Fälle sind hier aber durchaus nicht selten“. Mit dem neuen Gesetz wird sogar die Verhängung eines Fahrverbots als Nebenstrafe bei strafbarer Verletzung der Unterhaltspflicht möglich werden.

Stefan Bartylla, Bild: Getty Images/JackF iStock