Datenerhebung: Seit Beginn des neuen Jahres müssen Berliner und Brandenburger Fragen zum Thema Gesundheit beantworten.
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) braucht neue Daten und bittet deshalb in diesem Jahr 12.000 Brandenburger und 18.000 Berliner Haushalte um ein Interview zum Mikrozensus. Die Adressen der Befragten werden über das Zufallsprinzip ausgewählt. 50 Erhebungsbeauftragte sind das ganze Jahr in Berlin unterwegs. Sie melden sich bei den ausgewählten Haushalten schriftlich an. Später stehen sie dann mit ihrem Interviewerausweis klingelnd vor der Tür. Falls ein persönliches Interview in dieser Situation gerade nicht gewünscht ist, haben die Haushalte auch die Möglichkeit, einen Fragebogen auszufüllen. Auskunftspflicht besteht allerdings. Wer sich weigert, muss Strafe zahlen.
Fragen zur Gesundheit
Ein Schwerpunkt der diesjährigen Befragung sind der Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten der Bevölkerung. „Rauchen Sie?“, „Wieviel wiegen Sie?“ – das sind Fragen, die die Befragten beantworten müssen. Das AfS kündigt Angaben zu Behinderung, Krankheit oder Unfallverletzung, Körpergröße, -gewicht und Rauchverhalten an.
Der Mikrozensus ist die größte Stichprobe in Europa und die wichtigste Befragung für die Ermittlung von Haushalts- und Familienstrukturen in Deutschland. Die erhobenen Daten bilden eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik. Daten des Mikrozensus werden unter anderem für die Familien-, Armuts- und Sozialberichterstattung auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene verwendet. „Dies zeigt beispielweise der Regionale Sozialbericht Berlin und Brandenburg“, sagt Ricarda Nauenburg, AfS-Sprecherin. Auch der nationale Bildungsbericht „Bildung in Deutschland“ und weitere Publikationen verwenden Daten des Mikrozensus.
Startschuss erfolgt
Befragungsstart war Anfang Januar, sodass die ersten Interviews bereits durchgeführt wurden“, sagt Nauenburg. Die Interviews finden gleichmäßig über das Jahr verteilt statt.
Teilnahme ist Pflicht
Für das Frageprogramm des Mikrozensus gilt Auskunftspflicht. Warum? „Jeder Haushalt antwortet rein rechnerisch für 100 weitere Haushalte“, erklärt Ricarda Nauenburg. Die Teilnahme an der Erhebung sei daher sehr wichtig. „Wenn Haushalte Bedenken bezüglich der Teilnahme haben, können wir sie mit einer umfassenden Aufklärung über die Mikrozensusstatistik oft von der Befragung überzeugen“, so Nauenburg weiter. Wer partout nicht antworten will, wird zur Kasse gebeten. „Nach Landesverwaltungsrecht gibt es die Möglichkeit, ein Zwangsgeld zu verhängen“, so die Sprecherin. Wenn die Angaben dann vorliegen, muss das Zwangsgeld allerdings – im Gegensatz zu einem verhängten Bußgeld – nicht bezahlt werden. Gehen die Antworten nach einer gesetzten Frist nicht ein, werden 300 Euro angesetzt, bei der nächsten versäumten Frist gilt die doppelte Summe. Auskunftspflichtige brauchen jedoch nicht in Sorge sein. Das AfS wolle in keiner Weise Geld an den Befragten verdienen, sondern lediglich eine aussagekräftige Statistik erheben.
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Auswahl
Ganz Berlin ist in rund 260.000 Auswahlbezirke unterteilt. Jedes Jahr wird ein Prozent dieser Auswahlbezirke gleichmäßig über alle Stadtbezirke zufällig ausgewählt und alle dort wohnenden Haushalte befragt. Vor der Befragung ist nicht bekannt, um welche Personen es sich handelt.
Datenschutz
Das Mikrozensusgesetz regelt in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz, dass die erhobenen Daten nach der Erhebung anonym gespeichert werden. Zum frühestmöglichen Zeitpunkt werden sie vernichtet und ebenso wie Auskünfte über Personen an niemanden weitergegeben.
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Sara Klinke, Bild: Thinkstock/iStock/Heiko119, Bild: Thinkstock/iStock/OSORIOartist