Gefahr: Geflügel bleibt im Stall, für Hunde gilt Leinenpflicht, Katzen dürfen nicht streunen.

Jetzt ist es amtlich: Stadtrat Stephan Machulik bestätigt, dass auch in Spandau „Vogelgrippe“ bei Wildvögeln festgestellt wurde. Bei zwei der bisher zur Untersuchung eingelieferten Schwäne wurde das Geflügelpestvirus H5N8 nachgewiesen. In einem Umkreis von drei Kilometern rund um das Fundgebiet der Schwäne wurde ein Sperrbezirk eingerichtet. Nähere Informationen zu den Grenzen des Sperrbezirkes sind auf der Startseite des Bezirksamts zu finden. Die übrige Bezirksfläche bleibt weiterhin Beobachtungsgebiet.

Anleinpflicht für Hunde

„Alle Geflügelhalter Spandaus müssen ihr Geflügel weiterhin aufgestallt halten, bis die Seuchenlage eine andere Entscheidung zulässt. Es dürfen keine Geflügelausstellungen durchgeführt werden, gehaltene Vögel aller Art dürfen den Bezirk nicht verlassen. Besonders zu beachten ist, dass nun innerhalb der Grenzen eine Anleinpflicht für Hunde besteht und Katzen nicht streunen dürfen“, warnt der Bezirksstadtrat. Außerdem sei davon auszugehen, dass weitere tote Wildvögel gefunden werden, bei denen das Virus nachgewiesen wird. Das führe je nach Fundort zur Verschiebung der Grenzen des Sperrbezirkes. Abschließend weist Stephan Machulik darauf hin, dass nicht jeder tot aufgefundene Vogel auch an Geflügelpest erkrankt war. Es ist in dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich, dass mehr tote Vögel, insbesondere Singvögel, auftreten. Das Virus wurde bisher überwiegend bei Schwänen, Möwen und vereinzelt Greifvögeln nachgewiesen. Es gibt zurzeit keine Hinweise darauf, dass das Geflügelpestvirus H5N8 auf den Menschen übertragbar ist. Die Spandauer werden gebeten sich zu vergewissern, ob es sich bei verendeten Wasservögeln wirklich um tote Schwäne, Enten oder Reiher handelt, damit Feuerwehr und Polizei nicht unbegründet zu einem Einsatz fahren.

red.