Adventsmärkte: Glühwein wird an Kinder ausgeschenkt.
Auf dem Weihnachtsmarkt vorm Roten Rathaus wurden in der vergangenen Woche die Einhaltung des Jugendschutzes beim Alkoholverkauf überprüft. Der SBK des Ordnungsamtes Mitte hat in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Weihnachtsmarkt vor dem Roten Rathaus in ziviler Kleidung kontrolliert. Ein minderjähriger Testkäufer wurde auf die Glühweinstände angesetzt. Das Ergebnis ist erschreckend.
Gegen das Gesetz
Der Testkäufer versuchte jeweils einen Glühwein mit Schuss bzw. einen Zarenpunsch mit Wodka zu bestellen. Es wurden neun Testkäufe durchgeführt. In sieben Fällen bekam der minderjährige Testkäufer ohne Probleme den Alkohol ausgeschenkt. Damit verstießen die Gewerbetreibenden gegen das Jugendschutzgesetz und machten sich strafbar. „Ich finde die Sorglosigkeit, mit der der Jugendschutz im konkreten Fall missachtet wurde, erschreckend“, sagt Mittes neuer Bürgermeister, Stephan von Dassel. Besonders nachdenklich mache ihn die Erfahrung, dass bei den Kontrollen zwar teilweise eine Ausweiskontrolle des Verkaufspersonals stattfand, dann aber doch mit einem Augenzwinkern und dem Hinweis „… außer uns beiden muss davon niemand erfahren“ eben doch Alkohol ausgeschenkt wurde. „Die vom Ordnungsamt festgestellten Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht und entsprechend bebußt,“ so von Dassel abschließend. Das Ordnungsamt Mitte wird weiterhin mit zivilen Kräften auf Weihnachtsmärkten unterwegs sein und incognito Kontrollen durchführen. Wer Alkohol an Minderjährige ausschenkt, muss mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen, teilt von Dassel mit.
Sara Klinke, Bild: Thinkstock/iStock/kzenon