Kleingärten: Erneut droht der Abriss des Baumhauses
in der Friedenauer Kolonie Samoa.

Seit wenigen Tagen hängt der Abriss erneut wie ein Damoklesschwert über dem Baumhaus in der Friedenauer Gartenkolonie Samoa. Bereits im Frühjahr sei die „Zwangsvollstreckung“ angekündigt gewesen, sagt Ivos Piacentini, der das Baumhaus gemeinsam mit seinen Söhnen 2008 errichtet hatte. Dann hatte ein Eichhörnchen am Baumhaus seinen Kobel gebaut, das Umwelt- und Naturschutzamt verbot den Abriss bis 30. September. Nach Ablauf der Gnadenfrist könnte schon bald ein neuer Antrag auf Abriss folgen.

Hintergrund

Vor rund fünf Jahren stellte der Bezirk fest, dass das Baumhaus mit vier Quadratmetern über der zulässigen Größe liegt. Da die Familie trotz Anmahnung das Baumhaus nicht zurückbaute, leitete der Kleingärtnerverband als zuständiger Verpächter rechtliche Schritte ein – und bekam im Herbst vergangenen Jahres in zweiter Instanz vor dem Landgericht Berlin Recht. Gegen dieses Urteil will sich die Familie Piancentini samt Unterstützer wehren. „Wir wollen auf jeden Fall unsere inzwischen fast 50.000 Unterschriften übergeben“, sagt Piancentini. Deswegen hat er Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler (SPD) um einen Termin gebeten, rechnet allerdings mit Zurückhaltung: „In der Zeitung möchte niemand gern über sich lesen, dass man eine Bretterbude im Pflaumenbaum mit Zwangsvollstrecker abreißen lässt.“ Auch Piancentini beharrt in dem Fall auf die Umsetzung der Verwaltungsvorschriften, bezieht sich damit allerdings auf eine Novelle des Senats aus dem Jahr 2009, bei der die Größenbeschränkung von Spielgeräten aufgehoben wurde.

Andere Rechtsauffassung

Auf die Vorschriften in Kleingärten pocht allerdings auch die Gegenseite, als Eigentümer des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. „Das Gericht stellte in zweiter Instanz fest, dass es sich bei dem Baumhaus um eine Baulichkeit handelt, die bei den Novellierungen zum Thema Spielgerät ausdrücklich ausgeschlossen wurden“, erklärt Bezirksstadtrat Daniel Krüger (CDU). „Der Eindruck, hier gäbe es Auslegungsmöglichkeiten, ist falsch, weiterhin gilt das Bundeskleingartengesetz.“ Kleingärten sollen Kleingärten bleiben, sagt er. Eine Duldung würde Tür und Tor für alle nur möglichen weiteren Bauten öffnen – so entstünden reine Erholungsorte, „für die dann allerdings ganz andere Pachtpreise gelten“.

Daniel Seeger, Bild: Ivos Piacentini