Soziales: Pankower Rentnerin streitet mit der Barmer GEK um die Kosten für einen Schonbezug.

Mühsam quält sich Maria Lagies in ihren Badewannenlift. Das packt die 82-Jährige aus der Pankower Cunistraße gerade noch so. Wie sie auch alles andere in ihrer Wohnung noch allein macht. Baden ist ihr wichtig. Doch jetzt ist es schwieriger: Der alte, für sie bequemere Lift, wurde gegen einen neuen getauscht. Dieser ist enger, weniger komfortabel, kneift – und vor allem ohne körperschonende Auflage, wie sie der alte standardmäßig besaß. Wenn sie eine will, muss sie diese für 40 Euro kaufen. Viel Geld für die allein lebende Rentnerin. „Davon kann ich eine Woche leben“, sagt sie. Sie bezieht 760 Euro Rente plus 220 Euro Grundsicherung; für die Zweiraum-Wohnung zahlt sie 584 Euro Miete. Bleiben knapp 400 Euro, mit denen sie Strom, Telefon, weitere laufende Kosten und Lebensunterhalt bestreiten muss. Da wird’s eng. Deshalb streitet sie mit ihrer Kasse, der Barmer GEK, um die Auflage und die Kostenübernahme dafür. „Wenn schon der Anbieter gewechselt wird, sollte doch wenigstens der alte Standard gesichert sein“, fordert sie. Mit dem alten Lift-Betreiber, dem Sanitätshaus Seeger aus Pankow, war sie zufrieden. „Ich wollte hier bleiben, doch dann hätte ich mögliche Reparaturkosten allein
tragen müssen“, sagt sie.

Notwendigkeit bestätigen

Also ließ sie sich auf den neuen Betreiber Drive Medical ein – mit der Folge, dass dieser Lift für sie weit unbequemer ist. Barmer-Sprecher Markus Heckmann weiß um solche Nöte. Doch er verweist auf die Gesetzeslage: Badewannenlifte sind Hilfsmittel, die von den Krankenkassen regelmäßig ausgeschrieben werden. „Kriterien sind die Sicherung von Qualität, Beratung der Versicherten, erforderliche Dienstleistungen, die wohnrotnahe Versorgung“, begründet Heckmann. Zu allem hatte sich Drive Medical verpflichtet. Ein wichtiges Qualitätskriterium war auch die Rutschsicherheit, die durch die Oberflächenstruktur der Sitzfläche gesichert ist. „Der Schutzbezug erfüllt keinen medizinischen Zweck, sondern dient ausschließlich dem Sitzkomfort“, sagt er. Wer ihn wolle, müsse die Kosten leider selbst tragen. Wenn allerdings die medizinische Notwendigkeit eines solchen Bezuges ärztlich bestätigt wird, übernimmt die Kasse auch die Kosten dafür. Hoffnung für Maria Lagies, die nun ihren Arzt aufsuchen wird.

Bild/Autor: Jürgen Zweigert