So mancher Selbstständige empfindet die eigene jährliche Steuererklärung als eine große Last. Dabei bieten sich in diesem Rahmen viele Möglichkeiten zur gezielten Optimierung, die sich natürlich innerhalb der gesetzlichen Vorschriften durch den Staat bewegt. Wer deshalb genau darauf achtet, wie die eigene Bilanz erstellt wird, findet schnell einige Möglichkeiten, um Geld einzusparen. Diese drei Tipps sollten Sie als Unternehmer auf jeden Fall kennen, um am Ende nicht einen zu großen Teil der Gewinne abgeben zu müssen.
Die eigene Ausrüstung absetzen
Die Dimensionen der Bedeutung, die dieses Thema hat, lassen sich auch mit aktuellen Zahlen belegen. Rund 14 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten nun schon auf selbstständiger oder unternehmerischer Basis. Zugleich verdienen viele von ihnen in der Summe weniger, als dies bei einem Angestellten der Fall ist. Umso wichtiger ist es, einen möglichst großen Teil der ohnehin knapp bemessenen Gewinne für sich behalten zu dürfen. Tatsächlich kann die Steuerlast bereits durch die verschiedenen Materialien und Gegenstände reduziert werden, die im Alltag beruflich genutzt werden. Dies beginnt bereits beim kleinen Arbeitszimmer oder der Schreibecke, die in der eigenen Wohnung eingerichtet wurde. Unter schaefer-shop-blog.de/blog/steuerrecht-abschreibung-bueromoebel wird beispielsweise erläutert, wie sich die entsprechenden Möbel von der Steuer absetzen lassen. Dort gelangen Sie zum schaefer-shop-blog.de, der genau dieses Thema behandelt. Absetzen lässt sich im Übrigen auch der eigene Computer, selbst wenn er nicht nur geschäftlich genutzt wird. Beträgt die betriebliche Nutzung aber 50 Prozent oder mehr, so kann die beim Kauf investierte Summe in diesem Sinne geltend gemacht werden.
Kleine Güter absetzen
Auf jeden Fall abgesetzt werden sollten vom Unternehmer die geringwertigen Wirtschaftsgüter, die in der Fachsprache auch kurz als GWG bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um Güter mit einem Kaufpreis von bis zu 410 Euro, die nach und nach im Betrieb abgenutzt werden. Selbst wenn sie über mehrere Jahre eingesetzt werden können, lassen sie sich im ersten Jahr des Kaufs komplett von der eigenen Steuer abschreiben. Für etwas größere Unternehmen ist auch der Investitionsabzugsbetrag von Bedeutung. Dieser beschreibt eine zukünftige Investition von mehrere tausenden Euro, die bis zu drei Jahre in der Zukunft liegen darf. Sie lässt sich nun aber schon in den Jahren bis zur eigentlichen Ausgabe steuerlich mit bis zu 40 Prozent verbuchen. Spätestens drei Jahre nach der Anmeldung ist es nun aber verpflichtend, diese Investition auch durchzuführen. Dies liegt daran, dass die Ersparnis bei der Steuer ansonsten durch das Finanzamt wieder zurückverlangt wird – und das sogar mit einem Schuldzins von genau sechs Prozent pro Jahr.
Familienmitglieder nutzen
Weiterhin ist es möglich, die eigenen Familienmitglieder für die Reduzierung der Steuerlast einzusetzen. Dies gelingt dadurch, dass zum Beispiel für volljährige Kinder, die selbst ein Einkommen haben, der Freibetrag von bis zu 8354 Euro pro Jahr gilt. Dies hat zur Folge, dass Unternehmer ihren Kindern ein Gehalt bis hin zu dieser Höhe jährlich zahlen können. Dies bedeutet, dass diese Summe von nun an nicht mehr versteuert werden muss, da sie quasi durch einen Arbeitnehmer erwirtschaftet werden konnte. Hier handelt es sich aber um einen vollkommen legalen Tipp, der bereits seit Jahren in der Form eingesetzt werden kann, wenn die Formalitäten eingehalten werden.
red