Strafrecht: Anwälte bei Gesetzesinitiative kritisch.

Der Berliner Anwaltsverein sieht härtere Strafen bei illegalen Autorennen skeptisch. „Es ist sicherlich erfolgsversprechender, die Kontrolle beliebter Standorte für illegale Autorennen gezielter vorzunehmen“, sagt der Vorsitzende Uwe Freyschmidt und nennt als ein Beispiel den Kurfürstendamm. Die Berliner Senatoren Frank Henkel und Thomas Heilmann (beide CDU) hatten zuletzt einen Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen im Bundesrat unterstützt, der Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, bei Personenschaden bis zu zehn Jahre vorsieht. Jedoch können laut Anwaltsverein illegale Autorennen bei konkreter Gefährdung anderer schon heute als Straftat verfolgt werden. Dazu gebe die aktuelle Rechtslage in den meisten Fällen bereits jetzt einen langfristigen, bis zu lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis her. Illegale Autorennen hatten in Berlin, NRW und anderen Ländern mehrfach tödliche Folgen.

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