Erzieherinnen-Verträge nicht verlängert, weil zu oft krank?

Kita-Alltag ist ein harter Job: immer nah am Kind, stets unter den wachen Augen der Eltern, endloser Stress. Und ständig in der Pflicht, spielerisch einen Bildungsauftrag zu erfüllen, der die Entwicklung des Kindes entscheidend beeinflusst. Kein Wunder, dass die Nerven oft blank liegen, die körperliche Fitness leidet und der Krankenstand mit durchschnittlich 19 Tagen jährlich höher ist als andernorts. Doch entscheidet nach Ablauf einer befristeten Einstellung die Zahl der Krankheitstage auch über eine Weiterbeschäftigung? Gibt es gar einen Kriterienkatalog dafür?

Keine Auskunft

Diese Frage treibt seit einiger Zeit Eltern um, deren Kinder die Einrichtungen des Eigenbetriebes Kindergärten NordOst besuchen. Das kommunale Unternehmen ist in Berlin das größte seiner Art: 1.500 pädagogische Fachkräfte betreuen in 76 Kitas der Bezirke Pankow, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf rund 9.300 Kinder. „Wir sind ein begehrter Arbeitgeber, der keine Probleme hat, ausreichend Fachkräfte zu gewinnen“, erklärt Geschäftsführer Robert Ehrenpfordt. 90 Prozent der auf zunächst zwei Jahre befristeten Neueinstellungen mündeten in eine dauerhafte Beschäftigung. Und: „Nein, es gibt keinen Kriterienkatalog. Einziges Kriterium zur Sicherung unserer hohen Betreuungsqualität ist die ganzheitliche Betrachtung der fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen“, sagt er. Anatol Stefanowitsch, Elternvertreter in der Kita Schivelbeiner Straße, und weitere Eltern bleiben misstrauisch. Sie verstehen nicht, dass gute Erzieherinnen, von Kindern geliebt und Eltern geachtet, gehen mussten und befürchten dafür rein kaufmännische Gründe. Personalpolitik in Kitas dürfe sich nicht an Krankheitstagen orientieren – „das wäre fatal“, sagt Stefanowitsch. Wer sich krank zur Arbeit schleppe, weil er andernfalls seine Kündigung fürchte, gefährde das Kindeswohl. Auskunft zu konkreten Personalmaßnahmen gibt es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Manche Eltern wollen sich damit nicht abfinden und fordern jetzt Antworten nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Kein Katalog

Solches Misstrauen scheint berechtigt: Berlin erstattet seinen Kita-Trägern nur 93 Prozent der Kosten; sieben Prozent müssen sie selbst erwirtschaften. Auf Kosten des Personalhaushalts? „Nein“, sagt Pankows Jugendstadträtin Christine Keil (Die Linke). „Die Personalmittel werden zu Lasten der Sachmittel aufgestockt; Geld, das dann natürlich bei der Sanierung von Gebäuden fehlt.“ Auch als Mitglied des Verwaltungsrates des Eigenbetriebes versicherte sie unlängst Vater Stefanowitsch auf dessen Anfrage in der BVV, dass es keinen Kriterienkatalog gäbe und einzig die fachlichen und persönlichen Kompetenzen ausschlaggebend für die Ent-
fristung seien.

Jürgen Zweigert, Bild: imago/Eibner