Gebühren: Polizei will höhere Tarife berechnen.
Für die Umsetzungen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen sollen künftig höhere Gebühren erhoben werden. Das sieht eine Änderung der Polizeibenutzungsgebührenordnung vor, mit der sich der Senat zur Zeit beschäftigt.
Demnach sollen für die Umsetzung eines normalen Pkws im Auftrag der Polizei künftig 136 Euro berechnet werden (zurzeit 121,94 Euro). Gründe für die Erhöhung sind die zum Jahresbeginn neu geschlossenen Verträge mit den Abschleppunternehmen sowie gestiegene Personalkosten. Mit der neuen Verordnung sollen auch die Gebühren für die Ingewahrsamnahme in Ausnüchterungszellen steigen.
Dafür werden künftig ohne ärztliche Untersuchung 153,89 Euro (zurzeit 129,88 Euro) pro Einzelfall berechnet.
red.