Technik: Bereits im Dezember gab es ein „meldepflichtiges Ereignis“ am Wannsee-Reaktor – Betreiber und Senatsverwaltung sehen aber „keine Sicherheitsrelevanz“.
Mit einiger Verzögerung wurde nun bekannt, dass es bereits im Dezember ein „meldepflichtiges Ereignis“ im Berliner Experimentier-Reaktor (BER II) in Wannsee gab. Der Schaden ist mittlerweile behoben – eine Gefahr habe nie bestanden, heißt es. „Am 13. Dezember 2015 gab es eine automatische Reaktor-Schnellabschaltung, ausgelöst durch einen fehlerhaften Sensor in einem Messinstrument. Dies hat zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdungssituation geführt, sondern ist eine Folge der sensiblen Einstellung des Überwachungssystems. Ein Messgerät hat eine Schieflast angezeigt, die aber gar nicht vorlag“, sagt Ina Helms vom Helmholtz-Zentrum, das den Forschungsreaktor betreibt.
Automatisch abgeschaltet

Fehlende Notfallpläne
Dabei ist das Thema durchaus sensibel: Nicht erst seit der BER II 2013 aus Sicherheitsgründen heruntergefahren werden musste, weil Risse in den Schweißnähten Reparaturarbeiten nötig gemacht hatten, fordern Aktivisten eine schnellere Stilllegung des Reaktors, die bisher für das Jahr 2020 geplant ist. Auch das im selben Jahr enthüllte Fehlen solider Notfallpläne auf Seiten des Landes Berlin und der Streit um eine Flugroute in der Nähe des Reaktors machen nicht nur manchem Anwohner Sorgen. Die Betreiber verweisen auf die Bedeutung für die internationale Spitzenforschung, die an dem als Neutronenquelle für unterschiedliche Fragestellungen genutzten Reaktor betrieben werde.
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