Tourismus: Obwohl die Übergangszeit endet, duldet Bezirk Pankow vorerst die weitere Nutzung.
Die Übergangsfrist für die rund 6.300 geduldeten Ferienwohnungen läuft ab. Ab 1. Mai will Berlin mit verschärfter Überwachung auf die Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots pochen. Künftig darf die komplette Wohnung als Ferienwohnung nur noch nutzen, wer eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vom Bezirk erhalten hat. Anderenfalls riskieren Privatvermieter Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro.
Schaden vorbeugen
Im Bezirk Pankow wurden fristgerecht 905 Ferienwohnungen angezeigt, die bis 30. April Bestandsschutz genießen. „Mittlerweile sind rund 100 Ferienwohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt worden“, erklärt Pankows zuständiger Bezirksstadtrat, Dr. Torsten Kühne (CDU). Bis dato seien 118 Anträge auf weitere Nutzung als Ferienwohnung gestellt worden. Es sind derzeit acht Klagen anhängig. In mehr als 200 Fällen wurden inzwischen Widersprüche gegen abgelehnte Anträge eingelegt bzw. Anträge auf Befreiung vom Zweckentfremdungsverbot gestellt. Um möglichen Schadensersatzforderungen im Falle eines Scheiterns vor Gericht vorzubeugen, wird Pankow ein Moratorium einführen. Die nicht genehmigte Nutzung von Ferienwohnungen werde zwar grundsätzlich verfolgt. Wenn Antragsteller aber eine gerichtliche Klärung anstreben, werden diese Verfahren erst einmal „ruhig gestellt“, sagt Kühne. Das heißt: „Die weitere Nutzung der Ferienwohnung wird erst mal geduldet.“
Bezirke uneins
Hintergrund ist die Ankündigung des Verwaltungsgerichts, dass noch vor dem Sommer mit einer ersten „Befassung“ zu anhängigen Klagen zu rechnen sei. Danach werde das Bezirksamt in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung über das weitere Vorgehen entscheiden. Andere Bezirke handhaben dies anders: So kündigte Mitte bereits an, sofort ab Mai konsequent gegen illegale Ferienwohnungen vorzugehen.
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