
Potsdam (dpa/bb) – Neue EU-Vorgaben bei elektronischen Überweisungen haben Verunsicherung bei Bankkunden in Brandenburg ausgelöst. Die neue Regelung habe seit Anfang der Woche bei Finanzämtern zu Nachfragen von Steuerpflichtigen geführt, wie das Finanzministerium in Potsdam mitteilte.
Der Grund: Banken und Sparkassen hätten Bankkunden bei elektronischen Überweisungen an Finanzämter darauf hingewiesen, dass die Empfängernamen nicht zur angegebenen IBAN passen. Wie das Ministerium mitteilte, waren bei der Bundesbank für die Konten der Brandenburger Finanzämter teilweise abweichende Empfängernamen hinterlegt. Dies sei korrigiert worden. Die Kontoverbindungen der 13 Finanzämter blieben unverändert, Überweisungen erreichten weiterhin die Finanzämter.
Neue Vorgaben sollen mehr Sicherheit bringen
Der Hintergrund: Es geht um die sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP), die eine EU-Verordnung ist. Sie soll Verbraucher besser vor betrügerischen oder fehlerhaften Überweisungen schützen.
Banken müssen ab heute bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht.
Kontoverbindungen auf Finanzamts-Briefen
Einige Banken und Sparkassen in Brandenburg hatten die Empfängerprüfung bereits vor dem Stichtag eingeführt. Das Ministerium in Potsdam weist darauf hin, dass die Kontoverbindungen auf den Schreiben der Finanzämter und auf den jeweiligen Internetseiten der Finanzämter (finanzamt.brandenburg.de) zu finden sind.