ro-Palästinensische Aktivisten bauen ein Protestcamp nahe dem Kanzleramt wieder auf.
ro-Palästinensische Aktivisten bauen ein Protestcamp nahe dem Kanzleramt wieder auf. Foto: -/dpa

Berlin (dpa/bb) – Ein von der Polizei geräumtes propalästinensisches Protestcamp ist auf das Gelände nahe dem Kanzleramt zurückgekehrt. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) das Zeltcamp als Versammlung eingestuft und damit der Auffassung der Polizei widersprochen. 

In dem Camp hatten sich Menschen versammelt, um gegen das israelische Vorgehen im von Palästinensern bewohnten Gazastreifen und gegen die deutsche Israel-Politik zu protestieren.


Camp nach rund zwei Monaten aufgelöst

Nach rund zwei Monaten war das Camp im sogenannten Skulpturenpark am vergangenen Donnerstag aufgelöst worden. Zuvor hatte die Polizei mitgeteilt, dass ihm der Versammlungscharakter aberkannt worden sei. Das Bezirksamt Mitte habe daraufhin der weiteren Nutzung der Grünflächen widersprochen und die Bewohner aufgefordert, ihre Zelte und Utensilien abzubauen. Das machten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Der Anmelder zog allerdings vor Gericht – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin stufte das Camp weiterhin als Versammlung ein. Eine Beschwerde der Polizei dagegen vor dem OVG hatte keinen Erfolg, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Erfolgreich vor Gericht

Aus Sicht der Richter erzeugte das Camp nahe dem Kanzleramt «schon aus sich heraus durch seine bloße Anwesenheit an einem politisch besonders bedeutsamen Ort einen gewissen Kundgabeeffekt». Zudem habe es in den vergangenen Tagen «noch eine ganze Reihe von versammlungstypischen Kundgabeelementen» gegeben.

Parallel zum Gerichtsverfahren hatten die Organisatoren für heute ein neues Camp im Bereich des Marx-Engels-Forums in der Nähe des Roten Rathauses angemeldet. Angesichts der OVG-Entscheidung erfolgten jedoch Gespräche mit der Polizei, wie ein Behördensprecher sagte. Ergebnis: Das Camp kann wieder im Skulpturenpark aufgebaut werden.

Polizei scheiterte mit Verlegung vor Gericht

Für die Polizei war es die zweite Niederlage im Streit um das Protestcamp in der Nähe des Kanzleramtes: Die Behörde hatte zwischenzeitlich eine Verlegung an den Hauptbahnhof angeordnet und das mit Lärmbelästigung besonders abends und nachts begründet. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass die Zelte wieder am Kanzleramt aufgeschlagen werden dürfen – mit der Auflage an die Aktivisten, leiser zu sein. Auch diese Entscheidung bestätigte das OVG als zweite Instanz.