Ein Polizeibeamter steht am Bahnhof Alexanderplatz zu Beginn des Waffenverbots in Berliner U-Bahnen. (Archivbild)
Ein Polizeibeamter steht am Bahnhof Alexanderplatz zu Beginn des Waffenverbots in Berliner U-Bahnen. (Archivbild) Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin (dpa/bb) – Im ersten Monat des Berliner Waffen- und Messerverbots in allen Bussen und Bahnen hat die Polizei rund 80 gefährliche Gegenstände sichergestellt. Darunter befanden sich 53 Messer und zwei Schusswaffen (Stichtag: 11. August), wie die Polizei auf Anfrage der Deutschen-Presse-Agentur mitteilte. In 27 Fällen habe es sich um andere verbotene gefährliche Gegenstände gehandelt.

In der Hauptstadt gilt seit dem 17. Juli im öffentlichen Nahverkehr ein generelles Waffen- und Messerverbot. Damit sind nicht nur im Fernverkehr Messer aller Art verboten, sondern dauerhaft auf allen Bahnhöfen sowie in Bussen und Bahnen.


Gewaltkriminalität eindämmen

Berlins Verkehrssenatorin Ute Bonde sprach von einem wichtigen Schritt. «Damit tragen wir erheblich zur Sicherheit im ÖPNV bei», sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. «Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass das Waffenverbot im gesamten ÖPNV kommt, dass damit also auch wirklich der gesamte öffentliche Personennahverkehr mit den Regelungen gleichgestellt wird, die wir beispielsweise in der S-Bahn schon lange haben.»

Senat und Polizei wollen damit die Gewaltkriminalität eindämmen. Durch die neue Rechtslage können Polizisten nun unabhängig von einem konkreten Verdacht kontrollieren, ob jemand zum Beispiel auf einem Bahnhof eine Waffe bei sich hat.

Nach Angaben der Polizei hat es zwischen 17. Juli und 11. August insgesamt 5.189 Kontrollen gegeben. Besondere Auffälligkeiten habe es dabei nicht gegeben, hieß es.

Innensenatorin wirbt für Ausweitung

Berlins Innensenatorin Iris Spranger wirbt bei ihren Amtskollegen in Deutschland für eine Ausweitung. Ihr Ziel sei «ein Schulterschluss aller Bundesländer für ein deutschlandweites Waffen- und Messerverbot im ÖPNV», sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur zum Start der Maßnahme vor knapp einem Monat.

Unter das Waffenverbot fallen neben Messern auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Besonders im Fokus sind Messer, die in bestimmten Kreisen bei jungen Männern beliebt sind, etwa Klapp- und Springmesser.

Die betroffenen Orte sind die Verkehrsmittel und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, also Bahnen und Busse sowie Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und Zugänge.

Für bestimmte Berufsgruppen gelten Ausnahmen: für Polizei und Feuerwehr oder auch für Köche oder andere Gastronomen, die Messer zur Arbeit mitnehmen. Auch Messer, die neu gekauft wurden und noch verpackt transportiert werden, sind nicht verboten.