Berlin (dpa/bb) – CDU und SPD wollen noch in diesem Jahr im Abgeordnetenhaus einen Entwurf für das umstrittene Vergesellschaftungsrahmengesetz vorlegen. Er soll spätestens Mitte Dezember im Plenum des Landesparlaments beraten werden, wie CDU-Fraktionschef Dirk Stettner und der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh im Abgeordnetenhaus erläuterten.
Die beiden Koalitionspartner hatten sich bei einer gemeinsamen Klausur der Fraktionsvorstände darauf geeinigt. Für den Gesetzentwurf soll das von der Finanzverwaltung in Auftrag gegebene Gutachten und der bereits lange vorliegende Bericht der Expertenkommission zur Vergesellschaftung berücksichtigt werden.
Das Gesetz soll «Indikatoren und Definitionen für Vergesellschaftungen in den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge» nennen, etwa in den Bereichen Wasser, Energie und Wohnen sowie Grundsätze der erforderlichen angemessenen Entschädigung.
Das Gesetz ist im Koalitionsvertrag vereinbart
Die schwarz-rote Regierungskoalition hatte sich im Koalitionsvertrag auf ein Vergesellschaftungsrahmengesetz verständigt. Bisher ist aber wenig passiert. Kritiker aus der Opposition oder von der Initiative «Deutsche Wohnen & Co enteignen» werfen dem Senat vor, das Thema zu verschleppen.
Bei ihrem Landesparteitag Ende Mai forderte die SPD den Senat auf, das Gesetz angesichts des anhaltenden Wohnungsmangels in Berlin tatsächlich vorzulegen und den erfolgreichen Volksentscheid der Initiative von 2021 zur Enteignung großer Wohnungskonzerne umzusetzen.
Damals hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Inwieweit das Gesetz tatsächlich verabschiedet und dann dafür genutzt wird, ist offen. Die CDU lehnt die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen ab.