Der angeklagte 84-Jährige soll statt der erlaubten 30 Kilometer pro Stunde auf 70 bis 90 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben.
Der angeklagte 84-Jährige soll statt der erlaubten 30 Kilometer pro Stunde auf 70 bis 90 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben. Foto: Hannes P. Albert/dpa

Berlin (dpa/bb) – Nach einem Unfall mit zwei Toten auf der Leipziger Straße in Berlin-Mitte steht mit einem 84-Jährigen der mutmaßliche Verursacher vor dem Amtsgericht Tiergarten. Eine 41-jährige Mutter und ihr vierjähriger Sohn im Kinderwagen wurden tödlich erfasst, als sie die Straße überqueren wollte. Der Senior befuhr laut Anklage mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Busspur und den Radstreifen. Er habe einen Stau umfahren wollen, er habe grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt.

Der 84-Jährige äußerte Bedauern zu Beginn des Prozesses wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen. Es tue ihm unendlich leid, erklärte der Angeklagte über seinen Verteidigern. An den Unfall habe er keine Erinnerung und könne nichts dazu sagen. Bei Fahrantritt habe er sich gesundheitlich nicht beeinträchtigt gefühlt. Täglich müsse er an das Geschehen und die Opfer denken, so der Witwer.

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89 Kilometer pro Stunde schnell bei Kollision

Der Senior soll am Vormittag des 9. März 2024 zunächst die Busspur befahren haben. Statt der dort erlaubten 30 Kilometer pro Stunde soll er auf 70 bis 90 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben. Er sei dann weiter auf einem markierten Radweg gefahren, um im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen. Mit 89 Kilometern pro Stunde soll er die Mutter und ihren im Kinderwagen sitzenden Sohn erfasst haben, die die Straße überqueren wollten. Beide starben kurz danach im Krankenhaus. Fünf weitere Menschen seien verletzt worden.

Die 41-Jährige war mit ihrem Lebensgefährten und ihrer Schwester unterwegs. Der Mann und die Schwester erlitten einen Schock. Die Familie aus Belgien war den Angaben zufolge für einen touristischen Kurzbesuch in Berlin. Der Feuerwehrmann und die Schwester sind im Prozess Nebenkläger. «Sie sind aber nicht in der Lage, persönlich zu erscheinen», sagte ihr Rechtsanwalt. Für den Prozess sind zwei weitere Verhandlungstage bis zum 27. Juni terminiert.