
Berlin/Leipzig (dpa/bb) – Nach dem Sturz eines kleinen Mädchens aus dem dritten Stock muss dessen Mutter in ein psychiatrisches Krankenhaus. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom vergangenen November bestätigt. Das hatte die Unterbringung der damals 41-Jährigen angeordnet.
Das Gericht ging von einem versuchten Totschlag aus. Die Frau sei jedoch wegen einer Erkrankung nicht schuldfähig gewesen, hieß es weiter im Urteil. Weil die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten bestehe, sei eine Unterbringung erforderlich, so die Richter im vergangenen Jahr.
Kind erleidet Brüche und Stauchungen
Die aus Tschechien stammende Frau akzeptierte die Entscheidung nicht und legte Revision ein. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat sah jedoch keine Rechtsfehler. Damit ist das Urteil rechtskräftig, wie der BGH mitteilte.
Die 41-Jährige hat demnach am 10. Juni 2024 in einem akuten Schub ihrer psychischen Erkrankung ihre damals 21 Monate alte Tochter aus dem Fenster ihrer Wohnung in Berlin-Altglienicke geworfen oder gestoßen. Das Kind erlitt unter anderem mehrere Brüche, Stauchungen, Hämatome und Schwellungen. Laut Urteil lebt es inzwischen bei seinen Großeltern und kann wieder laufen.