«Wir müssen aus meiner Sicht das Verfassungsschutzgesetz noch mal anfassen», sagt Brandenburgs Innenminister Wilke. (Archivbild)
«Wir müssen aus meiner Sicht das Verfassungsschutzgesetz noch mal anfassen», sagt Brandenburgs Innenminister Wilke. (Archivbild) Foto: Soeren Stache/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) prüft derzeit als Folge des Streits um die Entlassung des Verfassungsschutzchefs mögliche Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes. Unklar sei, ob der Verfassungsschutz weiterhin eine Abteilung innerhalb des Innenministeriums bleiben solle oder womöglich ein eigenes Landesamt sinnvoll sei, sagte Wilke im Innenausschuss des Landtages in Potsdam. «Wir müssen aus meiner Sicht das Verfassungsschutzgesetz noch mal anfassen». 

Das Gesetz von 1991/92 erscheine ihm inzwischen veraltet, sagte Wilke. Zwar sei über die künftige Struktur noch nicht entschieden, aber nötig sei immer ein «System von Checks und Balance» – gemeint sind gewisse Kontrollmechanismen. Wilke wolle Machtmissbrauch und politische Instrumentalisierung verhindern. 

Die politische Einfärbung eines Innenministers dürfe nicht entscheidend für die Arbeit des Verfassungsschutzes sein, sagte der Innenminister. Zugleich müsse es für die Behörde Kontrollmechanismen geben. Nach zweieinhalb Wochen im Amt des Innenministers könne er bislang aber noch keine konkreten Änderungen nennen, betonte der parteilose Politiker. 

Ex-Innenministerin trat wegen Verfassungsschutz-Affäre zurück

Die frühere Innenministerin Katrin Lange (SPD) hatte Verfassungsschutzchef Jörg Müller im Mai entlassen, weil er sie über die Einstufung der Landes-AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu spät unterrichtet haben soll. Daran wurden Zweifel laut. Lange trat im Zuge eines darauffolgenden Streits zurück. Ihr Nachfolger wurde Wilke, ehemals Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder). 

Seitdem ist eine Debatte über die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes entbrannt. Es geht auch um die Frage, wer über die Bewertung wichtiger Beobachtungsobjekte des Nachrichtendienstes entscheiden soll – die Spitze des Verfassungsschutzes oder des Ministeriums. Unklar ist bislang noch, wer neuer Verfassungsschutzchef in Brandenburg wird.