Berlin (dpa/bb) – Im Streit um eine Großspende von rund 800.000 Euro für die Berliner CDU sieht das Verwaltungsgericht der Hauptstadt Klärungsbedarf. Es wird daher den Spender als Zeugen vernehmen, wie die Vorsitzende Richterin Erna Xalter verkündete. Es müsse geklärt werden, welche Erwartungen der Berliner Immobilienunternehmer Christoph Gröner mit der Spende an die CDU im Jahr 2020 verbunden habe.
Nur so lässt sich aus Sicht des Gerichts klären, ob ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt und die Bundestagsverwaltung eine Sanktion gegen die CDU hätte verhängen müssen.
«Etappensieg» erzielt
Damit hat die Klage der Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn einen ersten Erfolg erzielt. Sonneborns Büroleiter Dustin Hoffmann bewertete den Beschluss des Gerichts als «Etappensieg». «Wir freuen uns sehr, dass das Gericht die Notwendigkeit sieht, weiter nachzuforschen», sagte er. Sonneborn selbst konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Prozess kommen.
Seine Partei mit Namen «Die Partei» sieht die Chancengleichheit verletzt. Durch das Verfahren soll die Verwaltung verpflichtet werden, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen. Die Bundestagsverwaltung hält die Klage für unzulässig.
Gröner soll im August aussagen
«Der Staat darf den Wettbewerb zwischen Parteien nicht verfälschen», betonte Xalter, die auch Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin ist. Derzeit ist aus Sicht der Richter aber kein Urteil möglich. «Die Sache ist noch nicht entscheidungsreif», erklärte Xalter. Zunächst müsse der Unternehmer Gröner vernommen werden. Als Termin dafür hat das Gericht den 28. August geplant.
Gröner und seine Firma hatten der Berliner CDU die Summe 2020 überwiesen, also vor der Abgeordnetenhauswahl 2021. Öffentliche Äußerungen Gröners waren so interpretiert worden, dass er dafür eine Gegenleistung erwartete. Gröner und der heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, hatten den Vorwurf der Einflussnahme aber zurückgewiesen.
Bundestagsverwaltung befragt Gröner nicht
Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung erklärte im Juli 2023 nach einer Untersuchung, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt, hieß es zur Begründung.
Gröner selbst wurde laut Bundestagsverwaltung nicht vernommen. So eine Befragung sei generell in solchen Fällen selten. Man habe sich im Fall des Unternehmers auch wenig davon versprochen, hieß es vor Gericht. Nach den Angaben hat der Unternehmer jedoch in einer eidesstattlichen Versicherung erklärt, er habe keine Erwartungen an die Spenden geknüpft. In Interviews hatte er sich zuvor anders geäußert.
Der Verein Lobbycontrol zeigte sich ebenfalls erfreut über die Entscheidung des Gerichts. Es bestehe eine «erhebliches Verdachtsmoment für eine Einflussspende», sagte Sprecher Aurel Eschmann. Die Verhandlung habe verdeutlicht, dass die Bundestagsverwaltung den Fall nicht ausreichend geprüft habe – und auch gar nicht die Möglichkeiten dafür habe. Lobbycontrol forderte bei einer Aktion vor dem Gericht erneut eine Beschränkung von Parteispenden.