
Potsdam (dpa/bb) – Nach der Teillegalisierung von Cannabis sind in Brandenburg 3.449 Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz überprüft worden. Bis Mitte März dieses Jahres haben die Staatsanwaltschaften für 244 Verfahren eine neue gerichtliche Strafe beantragt, wie das Agrarministerium in Potsdam auf eine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Michael Hanko und Daniela Oeynhausen mitteilte. Grund ist eine Amnestieregelung für Altfälle, die in dem seit April 2024 geltenden Konsumcannabisgesetz enthalten ist. Die Antwort des Ministeriums liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Ansonsten wurden bis zum 19. März weitere 349 Verfahren statistisch erfasst, bei denen bislang nicht vollstreckte Geldstrafen erlassen wurden. Dies gilt auch für 7 nicht vollstreckte Freiheitsstrafen. Laut Ministerium ist die Prüfung der betroffenen Verfahren nun abgeschlossen. Allerdings seien noch nicht alle geprüften Verfahren statistisch erfasst.
Kritik am neuen Cannabisgesetz – aufwendige Nachweise
Laut der Antwort ergeben sich in der Umsetzung des neuen Cannabisgesetzes aber noch verschiedene Fragen zur Gesetzesauslegung und Rechtsanwendung, welche die Arbeit von Polizei, Staatsanwälten und Gerichten erschweren. Demnach gibt es Beweisschwierigkeiten insbesondere bei der Abgrenzung von straflosem Besitz zu womöglich strafbarem Handel mit Cannabis.
Beim Straßenhandel werden Ermittlungen erschwert, da Drogenhändler nur solche Mengen bei sich führen, deren Besitz zulässig ist. Um Straftaten nachweisen zu können, sei ein erheblicher Mehraufwand erforderlich, da die Ermittlungen durch das Gesetz stark eingeschränkt worden seien, heißt es in der Antwort.
Über 30 neue Verdachtsfälle einer Ordnungswidrigkeit
Für das neue Cannabisgesetz gilt seit Anfang dieses Jahres ein neuer Bußgeldkatalog. Laut Ministerium wurden dem Landesamt für Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bis zum 20. März 33 Fälle wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit gemeldet.
In 12 Fällen habe das LAVG eine Verwarnung ausgesprochen. 4 davon waren mit einem Verwarngeld oder einer Geldbuße in Höhe von 35 bis 600 Euro verbunden. Mit 2 Delikten wegen des Verdachts des unerlaubten Anbaus der Pflanze und unerlaubter Einfuhr befassen sich die Staatsanwaltschaften.
Bislang haben 30 Vereine in Brandenburg den Anbau von Cannabispflanzen beantragt, wie das Ministerium weiter mitteilte. Demnach wurden acht Anträge genehmigt, ein Antrag wurde zurückgezogen. Zwei Anträge wurden abgelehnt, unter anderem wegen fehlender Angaben zu den Vorhaben. Zu den weiteren Anträgen teilte das Ministerium noch keine Entscheidungen mit.