Berlin (dpa/bb) – Nach einem Macheten-Angriff auf eine 44-Jährige in einem Pflegeheim wird der Fall vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Dem 75 Jahre alten Vater der Frau wird versuchter Mord zur Last gelegt. Die Verhandlung findet in Abwesenheit des Seniors statt, der an Demenz erkrankt ist und sich derzeit im sogenannten Maßregelvollzug befindet. Sein gesetzlicher Betreuer saß neben dem Verteidiger.
Der 75-Jährige soll am 23. November vorigen Jahres in einem Pflegeheim in Berlin-Reinickendorf «unvermittelt und grundlos» mit einer Machete auf seine Tochter eingestochen haben. Seine Tochter, die ihn besucht habe, sei bei dem Angriff in seinem Zimmer durch mehrere Stiche lebensbedrohlich verletzt worden. Pfleger und Polizisten hätten den Mann gestoppt.
Bei der Tat habe sich der Mann in einem «akuten Delir infolge einer Demenz befunden», heißt es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft, die eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anstrebt. In einer richterlichen Vernehmung im Vorfeld des Prozesses soll der 75-Jährige erklärt haben, er habe seine Tochter «aus Versehen» am Finger verletzt.
Machete längere Zeit im Krankenzimmer?
Die 44-Jährige sagte vor Gericht, sie habe einen Kühlschrank prüfen wollen, den sie ihrem Vater zwei Tage zuvor gebracht habe. Als sie vor dem Gerät gehockt habe, habe er sie unter Beschimpfungen angegriffen. Einen Streit habe es nicht gegeben. Sie habe um Hilfe gerufen. Sechs Tage später sei sie in einem Krankenhaus aufgewacht und bis heute krankgeschrieben. Ihr Vater sei zuvor nie gewalttätig geworden. Die Machete könnte er sich aus seinem Garten geholt haben, so die Zeugin.
Im Prozess wird es auch um die Frage gehen, ob bereits Wochen zuvor im Heim bekannt war, dass der demente Mann im Besitz einer Machete mit einer Klingenlänge von 30 Zentimetern war. Der Verteidiger sagte zu Prozessbeginn, in dem Pflegeheim sei «nicht so gut auf den Mann geachtet worden, wie es hätte sein müssen». Die Machete sei Wochen zuvor bei dem dementen Senior entdeckt, ihm aber nicht abgenommen worden – das sei skandalös. Die Verhandlung wird am 29. April fortgesetzt.