Dringend reformbedürftig: der rbb an der Masurenallee. Bild: IMAGO / Jürgen Held
Dringend reformbedürftig: der rbb an der Masurenallee. Bild: IMAGO / Jürgen Held

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) in Deutschland muss reformiert werden. Da sind sich alle – von den Nutzern über die Macher bis hin zur großen Politik – einig. Zu groß sind die Fehler, die hier in den letzten Monaten und Jahren gemacht wurden, man denke nur an den rbb und seine frühere Intendantin Patricia Schlesinger, zu intransparent ist der ganze Spaß organisiert.

Mit seinen mehr als 20 TV-Sendern, den 74 Radioprogrammen und den vielen Angeboten im Internet, ist der Koloss für ein 80-Millionen-Volk komplett überdimensioniert. Dazu kommt das Ungleichgewicht bei der Finanzierung: Von den rund zehn Milliarden Euro, die der ÖRR pro Jahr über den Rundfunkbeitrag einnimmt, fließen weniger als zehn Prozent ins Programm; der weitaus größte Teil des Geldes wird für die Verwaltung und üppige Renten- und Pensionszahlungen ausgegeben.

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Auf Maßnahmen folgt eisiges Schweigen

Nach zweijähriger Diskussion legte die Rundfunkkommission der Länder im Herbst 2024 daher einen Reformstaatsvertrag vor, dessen Absicht es war, „ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler, schlanker und moderner“ aufzustellen. In einem komplizierten Rechenverfahren sollten hier alle neun Landessender dazu gebracht werden, Programme zu verschlanken und Verwaltungsstrukturen zu vereinfachen. Der große und erfolgreiche WDR etwa hätte nach diesem Verfahren mehr Einsparungen benennen müssen als etwa der kleine und relativ erfolglose rbb. Dopplungen, wie etwa das Kulturangebot von 3sat und arte oder die reinen Nachrichtenkanäle von ARD und ZDF, sollten zusammengelegt werden.

Die Kritik der „üblichen Verdächtigen“ an diesen Maßnahmen war von Anfang groß: Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di etwa sorgte sich um die Mitarbeiter der Landessender, der Deutsche Kulturrat monierte die starken Einschnitte bei der kulturellen Vielfalt und ARD und ZDF reichten angesichts der Drohungen von Etatkürzungen prophylaktisch erstmal Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Verschärft wurde die Situation durch einen Beschluss der Ministerpräsidenten vom Dezember, der die für Januar 2025 geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags kassierte. Seitdem herrscht eisiges Schweigen.

Inkompetente Rundfunkräte

Dabei sehen selbst linke Stimmen, wie etwa der Betriebswirt und Jurist Leonhard Dobusch von der Universität Innsbruck, viele gute Ansätze in einer Diskussion um den Reformstaatsvertrag: Dobusch begrüßte in einem Essay die geplante Zusammenlegung der ÖRR-Mediatheken, sprach einer „zielgruppengerechten, interaktiven Kommunikation“ zwischen Nutzern und Machern das Wort und sah auch die Kuratierung externer Inhalte positiv.

Auch für die Umgestaltung der – oft leider inkompetenten, bestenfalls faulen – Rundfunkräte und ihre Besetzung mit Sachverständigen sieht Dobusch gute Argumente. Und er forderte, sich vom „Zombie-Konzept ‚Presseähnlichkeit‘“ zu verabschieden: „Es gibt viele gute Gründe für öffentlich-rechtliche Texte im Internet“, so Dobusch. Diese mit einem obskuren „Sendebezug“ zu verknüpfen, „während private Angebote längst cross-medial sind“, sei „retro“.

Text: Lutz Göllner