Vier Männer sollen als mutmaßliche Bande rund 200.000 Euro Corona-Soforthilfen erschlichen haben. (Illustration)
Vier Männer sollen als mutmaßliche Bande rund 200.000 Euro Corona-Soforthilfen erschlichen haben. (Illustration) Foto: Monika Skolimowska/dpa

Berlin (dpa/bb) – Weil sie Corona-Hilfen erschlichen haben sollen, stehen in Berlin vier Männer vor Gericht. In dem Prozess wegen Subventionsbetrugs geht es um mehr als 200.000 Euro. Drei Angeklagten im Alter von 33, 34 und 35 Jahren wird vorgeworfen, im Frühjahr 2020 bei der Investitionsbank Berlin in insgesamt 20 Fällen betrügerisch sogenannte Corona-Soforthilfen beantragt zu haben. Einem mitangeklagten Rechtsanwalt wird Beihilfe zur Last gelegt. Einer der Verteidiger kündigte vor dem Amtsgericht Tiergarten an, dass die Vorwürfe bestritten werden.

Laut Anklage sollen die Männer als Bande agiert haben. Es sei ihnen darum gegangen, systematisch damalige finanzielle Hilfen für Unternehmen aus Programmen des Berliner Senats sowie des Bundes zu erlangen. «In allen Anträgen wurde bewusst wahrheitswidrig versichert, dass die Zuschüsse für die Sicherung der betrieblichen Existenz in der Corona-Krise benötigt werden würden», heißt es in der Anklage.

Gestohlene Personalausweise genutzt

Die Angeklagten sollen Anträge für nicht existente Unternehmen gestellt haben sowie für Firmen, die die Voraussetzungen für Zuschüsse zur Überwindung einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage beziehungsweise eines Liquiditätsengpasses wegen der Corona-Pandemie nicht erfüllt hätten. Bei der Antragstellung seien missbräuchlich die Personendaten von zumeist polnischen Staatsangehörigen verwendet worden, so die Anklage.

In mehreren Fällen seien laut Ermittlungen Empfänger-Konten mit in Polen entwendeten Personalausweisen eröffnet worden. In einem Fall sei ein Teil der erlangten Corona-Soforthilfe zum Erwerb einer Eigentumswohnung verwendet worden. Der Prozess, für den fünf weitere Verhandlungstage terminiert sind, wird am 20. Dezember fortgesetzt.