Am Landgericht in Neuruppin wurde ein 17-jähriger Tschetschene wegen eines geplanten terroranschlags verurteilt worden.
Am Landgericht in Neuruppin wurde ein 17-jähriger Tschetschene wegen eines geplanten terroranschlags verurteilt worden. Foto: Carsten Koall/dpa

Neuruppin (dpa) – Kurz vor Ablauf der Frist ist gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin gegen einen 17-jährigen Tschetschenen bislang keine Revision beantragt worden. Das sagte ein Sprecher des Gerichts. Der Jugendliche war wegen eines geplanten Terroranschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Nordrhein-Westfalen am vergangenen Freitag zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. 

Das Urteil erging wegen Verabredung zum Mord und wegen «des öffentlichen Verwendens des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins». Innerhalb einer Woche können der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil einlegen.

In der nichtöffentlichen Hauptverhandlung hatten sich nach Gerichtsangaben die Vorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft im Wesentlichen bestätigt. Demnach habe sich der angeklagte Tschetschene zunehmend radikalisiert und sich mit einem ebenfalls verurteilten 15-jährigen Komplizen dazu verabredet, einen Lkw zu beschaffen und damit auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen im Namen des Islamischen Staates möglichst viele Menschen zu töten. 

«Diejenigen Weihnachtsmarktbesucher, die dadurch nicht sofort getötet worden wären, hätten sie im Anschluss mit Messern erstechen wollen», führte der Sprecher aus. Der jüngere Komplize war bereits vor Wochen wegen der geplanten Tat vom Landgericht Köln ebenfalls zu einer Jugendfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden.