Die Zahl der Disziplinarverfahren ist selbst für das Innenministerium schwer einsehbar.
Die Zahl der Disziplinarverfahren ist selbst für das Innenministerium schwer einsehbar. Foto: Robert Michael/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Die Zahl der Disziplinarverfahren gegen Polizisten in Brandenburg ist in den vergangenen Jahren nach Zahlen des Innenministeriums angestiegen. Im vergangenen Jahr seien 56 Verfahren eingeleitet worden, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Im Jahr 2020 waren es demnach nur 32. Allerdings: Ein Teil der Verfahren wird im Laufe der Zeit gelöscht, betonte ein Sprecher des Ministeriums. «Dieses gesetzlich geregelte Verwertungsverbot sieht vor, dass Disziplinarverfahren aus der Personalakte nach bestimmten Fristen zu entfernen und damit im Rückblick nicht mehr recherchierbar sind.»Warum die Zahlen nicht anonymisiert abrufbar seien, sagte er nicht. Eine genaue Entwicklung lässt sich somit selbst für den Dienstherren – dem Innenministerium – nicht ablesen. Laut dem Landesdisziplinargesetz dürfen etwa Verweise nach zwei Jahren, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge und eine Kürzung des Ruhegehalts nach drei Jahren sowie eine Zurückstufung nach sieben Jahren nicht mehr berücksichtigt werden. Für Verfahren, die ohne eine Disziplinarmaßnahme abgeschlossen wurden, gelten sogar noch kürzere Fristen.

Liegen Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Dann wird geprüft, inwiefern tatsächlich ein Fehler seitens des Beamten begangen wurde. «Bis zu diesem Zeitpunkt handelt es sich demnach um Verdachtsfälle, so dass keine validen Angaben zur Entwicklung der Disziplinarverfahren gemacht werden können», erläuterte der Sprecher. Unter den aufgeführten Fällen werden einige laufende Verfahren geführt. Man könne «bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zum Tatvorwurf» machen.