Man sollte immer einen genauen Blick auf die eigene Rente haben. Foto: IMAGO / Lobeca
Man sollte immer einen genauen Blick auf die eigene Rente haben. Foto: IMAGO / Lobeca

Die Rente sei sicher, hieß es im Wahlkampf von 1986. Doch das berühmte Versprechen des damaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm (CDU) gilt schon lange nicht mehr. Das deutsche Rentensystem ist überholt, und Reformen sind notwendig – Norwegen oder Frankreich machen es vor. Fakt ist: Bis 2036 werden fast 13 Millionen „Baby-Boomer“ (geboren bis 1964) in den Ruhestand gehen. Das Rentensystem steht vor einer zunehmenden Herausforderung: Eine schrumpfende Zahl von Erwerbstätigen soll eine wachsende Anzahl älterer Menschen im Rentenalter finanzieren.

Um die steigende Belastung für jüngere Generationen zu begrenzen, beschloss die Ampel-Koalition jüngst das Generationenkapital, die sogenannte Aktienrente. Daneben wurden Mitte 2023, ganze 33 Jahre nach der Deutschen Einheit, die Renten in Ost und West angeglichen. Dank der Erhöhung des Grundfreibetrags müssen seit diesem Jahr zudem rund 244.000 Rentner keine Steuern mehr zahlen. Ab kommendem Juli steigen die Renten um 4,57 Prozent. Doch wie kann man die Rente wieder sicher machen? In den kommenden Wochen werfen wir einen genauen Blick auf die Altersvorsorge und fragen zu Beginn: Wer zahlt ein – und wer nicht?

Warum keine Rente für alle?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in Deutschland dazu verpflichtet, in das Rentensystem einzuzahlen. Dies geschieht in Form von Beiträgen, die von ihren Gehältern abgeführt werden. Doch nicht nur Arbeitnehmer tragen zur Rentenversicherung bei, auch Selbstständige, Freiberufler und einige weitere Gruppen gehören dazu. Zumindest dann, wenn sie sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, um Anspruch auf eine spätere Rente zu haben.

Beamte zahlen hingegen nicht in die Rentenversicherung ein. Dafür beziehen sie auch keine Rente, sondern eine Pension. Diese wird in der Regel aus den Haushalten des Bundes und der Länder bezahlt – also aus Steuermitteln.

Doch warum gibt es überhaupt diese beiden Systeme und nicht einfach eine Rente für alle? Seit dem 18. Jahrhundert stand der deutsche Staat als Dienstherr mit einer lebenslangen Fürsorgepflicht zur Sicherung der Loyalität der Staatsdiener ein. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts begann die Geschichte der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte. Von da an bestanden zwei separate Versorgungsmechanismen, die zwar schon lange heiß diskutiert werden, aber bis heute Bestand haben.

Sowohl im Bereich der Krankenkassen als auch in der Altersversorgung werden immer wieder Forderungen laut, die beiden Systeme zusammenzulegen. Experten warnen zwar davor, dass dies verwaltungstechnisch als auch rechtlich ein anspruchsvolles Vorhaben wäre, allerdings gibt es auch viele Befürworter. „Wenn Beamte in die gesetzliche Rente einzahlen, sorgt das für mehr Gerechtigkeit innerhalb der Rentnergeneration“, so Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VDK.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stimmt zu: „Eine gemeinsame Rentenkasse für Angestellte, Selbstständige und auch Beamte halte ich langfristig für den richtigen Weg“, sagt er. Doch noch immer genießen Beamte einen Sonderstatus – im Übrigen genauso wie die Abgeordneten im Bundestag sowie in den Land-, Stadt- oder Gemeinderäten unseres Landes.

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