Fünf Millionen Euro für die Unterstützung deutscher Tierheime. Bild: iStock/Getty Images Plus/David Baileys
Fünf Millionen Euro für die Unterstützung deutscher Tierheime. Bild: iStock/Getty Images Plus/David Baileys

Das Bundesministerium federt Mehrbelastung aufgrund mitgebrachter Tiere aus der Ukraine ab. Tierheime können Anträge auf Zuschuss stellen. Fünf Millionen Euro stehen zur Verfügung.

Tierheime in Deutschland haben derzeit mit teils hohen Mehrbelastungen zu kämpfen. Auch das Berliner Tierheim musste im Sommer die Notbremse ziehen und einen Aufnahmestopp verhängt. Zur Unterstützung der Tierheime in Deutschland bringt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jetzt ein fünf Millionen starkes Förderprogramm an den Start.

Einrichtungen können vom 27. September bis zum 1. November 2022 Anträge auf Zuschuss stellen, um Mehrkosten aufzufangen, die in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine entstanden sind.

Ukraine-Geflüchtete bringen Haustiere mit

Viele Geflüchtete aus der Ukraine hatten ihre Haustiere mitgebracht, die sie jedoch nicht in die Unterkünfte mitnehmen konnten. Gefördert werden Ausgaben zum Beispiel für Unterbringung, medizinische Versorgung, Impfungen, ggf. notwendige Quarantänemaßnahmen.

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Corona, die Flutkatastrophe vom letzten Jahr und nun die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – all das hat unsere Tierheime vor enorme Herausforderungen gestellt. Wir haben deshalb mit Unterstützung aus dem Parlament unkompliziert und schnell gehandelt und im aktuellen Haushaltsjahr fünf Millionen Euro für deutsche Tierheime bereitgestellt“

Verbände wurden gezielt angeschrieben

Damit das Geld jetzt schnell abgerufen wird, seien die Tierschutzverbände gezielt angeschrieben worden. „Ich bin beeindruckt von dem unermüdlichen Einsatz der Mitarbeitenden in den Tierheimen und bedanke mich sehr für ihr Engagement“, so Özdemir. Je Tierheim wird einmalig ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuschuss wird entweder als einheitlicher Zuschuss von 7.500 Euro je Tierheim und vereinfachtes Antragsverfahren gewährt oder auf Ausgabenbasis (Zuschuss in Höhe der beihilfefähigen Ausgaben von maximal 50.000 Euro je Tierheim).

Betreibt ein Tierschutzverein mehrere Tierheime, beträgt die Obergrenze je Unternehmen 500.000 Euro. Bewilligungsbehörde ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 26. September 2022 werden auch auf der Homepage der BLE alle relevanten Informationen zur Beantragung der Fördermittel verfügbar sein.

Text: red