Mit dem Bezug von Elterngeld wird die Steuererklärung zur Pflicht. Wer das nicht weiß, riskiert ein hohes Bußgeld oder im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren.
Viele Eltern wissen es einfach nicht, aber das schützt vor Strafe nicht. Wer im Jahr mehr als 410 Euro Elterngeld vom Staat erhält und über weitere Einkünfte in diesem Jahr verfügt, muss eine Steuererklärung abgeben. Wenn das Finanzamt solche „schläfrigen“ Eltern erwischt, droht denen ein hohes Bußgeld und im schlimmsten Fall sogar ein Steuerstrafverfahren.
Höchstens 14 Monate lang
Seit 2007 unterstützt der Staat Eltern nach der Geburt ihres Kinds mit einem Zuschuss, höchstens 14 Monate lang. Dieses Elterngeld beträgt zwei Drittel dessen, was der betreuende Elternteil während des Jahres vor der Geburt durchschnittlich netto verdient hat. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat für ein einzelnes Kind.
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, es müssen also keine Steuern dafür gezahlt werden. Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“. Das heißt: Das Elterngeld wird berücksichtigt, wenn der Steuersatz berechnet wird. Das kann dazu führen, dass Betroffene einen höheren Steuersatz bekommen. Dann müssen sie für ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen. Deshalb muss das Elterngeld auch in der Steuererklärung angegeben werden.
Jetzt ist Steuererklärung Pflicht
Wer also noch nie eine Steuererklärung eingereicht hat, verpflichtet sich mit dem Elterngeldbezug dazu, eine Steuererklärung für den Zeitraum der bezogenen Leistung abzugeben. Zur Steuererklärung verpflichtet sind auch diejenigen, die Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen.
Wer das nicht weiß oder es zwischen Windelnwechseln und schlaflosen Nächten vergisst, der riskiert Ärger mit dem Finanzamt und muss sich darauf einstellen, Steuern nachzuzahlen.
Nicht wegducken
Zwar ist es unwahrscheinlich, dass gleich der schlimmste Fall eintritt und das zuständige Finanzamt ein Strafverfahren eröffnet. Vielmehr wird erst einmal nachgefragt und daran erinnert, die Steuererklärung abzugeben. Doch selbst das kann viele Eltern vor Probleme stellen, weil die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht genügend Zeit bereithält, um alle Unterlagen sorgfältig zusammenzutragen und eine bestmögliche Steuererklärung abzugeben.
Diese Steuerhinterziehung kann zwar verjähren. Die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, die steuerliche zehn Jahre. Wegducken und ignorieren sollte trotzdem nicht der gewählte Weg sein. Allerspätestens, wenn das Kind in die Schule kommt und einen Hortplatz braucht, müssen Steuernachweise eingereicht werden.
Text: red/sara